Das Interprofessionelle Komitee (IK)
Vor etwa sechs Jahren hat uns das Weinrecht der EU mit dem IK ein zusätzliches Gremium beschert. Das Interprofessionelle Komitee hat seinen Namen von seiner Zusammensetzung aus Vertretern der beiden „Professionen“ Weinproduktion und Weinhandel.
Wie vor allem in Frankreich üblich, sollten die Weinbaugebiete der EU den Großteil ihrer Angelegenheiten in einer Art Selbstverwaltung der Weinwirtschaft in die Hand nehmen. Das französische Vorbild regelt dabei nicht nur die AOC-Vorschriften (die weit detailierter sind, als alle bisherigen österreichischen DAC-Definitionen), sondern betreibt auch Werbung für das Gebiet, beschäftigt Berater für Weinbau und Keller, steuert die Rebflächenentwicklung eines Gebietes und kauft zur Stabilisierung der Weinpreise in Jahren mit großer Ernte auch schon mal Wein auf, um ihn erst in ertragsschwächeren Jahren wieder auf den Markt zu bringen.