Nachdem Ende der 1990er-Jahre das Feld auf diese Weise vorbereitet worden war, präsentierten die die maßgeblichen Weingremien ihr Konzept einer herkunftsorientierten Weinbezeichnung als DIE Lösung für viele echte und behauptete Probleme der österreichischen Weinwirtschaft.
Auch durch die Tatsache, dass es sich dabei um ein Experiment handelt, das einen Bruch mit allen bekannten Weinbezeichnungssystemen darstellt und deshalb durchaus dazu geeignet ist, neue Probleme aufzuwerfen, hielt die Verantwortlichen nicht davon ab.
Die Quadratur des Kreises
„Germanisches“ Weinrecht
Das österreichische Weinrecht definiert (wie auch das deutsche) Qualität in erster Linie über die Traubenreife, die – nicht ganz unumstritten, aber auch nicht völlig falsch – der Einfachheit halber über den Zuckergehalt definiert wird.
Natürlich zählt auch der Hektarertrag, der Geschmack (via obligater Prüfnummernverkostung ab der Stufe Qualitätswein) und die Herkunft (die z.B. beim Qualitätswein wesentlich enger gefaßt ist, als beim Tafel- oder Landwein). Hauptkriterium für die Weinbezeichnung sind aber letztlich trotzdem die Zuckergrade der Trauben.
Damit hat dieses System etwas sehr demokratisches: Es verwehrt keinem Winzer die höchsten Qualitätsbezeichnungen, wenn er in der Lage ist (durch gute Lagen und sorgfältige Arbeit), am Ende des Weinjahres hochreife Trauben zu ernten.
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