Vereinsmeierei (Teil 5)

Das Interprofessionelle Komitee (IK)

Vor etwa sechs Jahren hat uns das Weinrecht der EU mit dem IK ein zusätzliches Gremium beschert. Das Interprofessionelle Komitee hat seinen Namen von seiner Zusammensetzung aus Vertretern der beiden „Professionen“ Weinproduktion und Weinhandel.

Wie vor allem in Frankreich üblich, sollten die Weinbaugebiete der EU den Großteil ihrer Angelegenheiten in einer Art Selbstverwaltung der Weinwirtschaft in die Hand nehmen. Das französische Vorbild regelt dabei nicht nur die AOC-Vorschriften (die weit detailierter sind, als alle bisherigen österreichischen DAC-Definitionen), sondern betreibt auch Werbung für das Gebiet, beschäftigt Berater für Weinbau und Keller, steuert die Rebflächenentwicklung eines Gebietes und kauft zur Stabilisierung der Weinpreise in Jahren mit großer Ernte auch schon mal Wein auf, um ihn erst in ertragsschwächeren Jahren wieder auf den Markt zu bringen.

In Österreich konnten die ersten IK´s, die vor rund sechs Jahren etabliert wurden nur dort eine echte Bedeutung erlangen, wo sie für ihr Gebiet einen DAC-Wein definiert und in die Praxis umgesetzt haben. Abseits der DAC-Verwaltung bleiben die IK´s in der Praxis meist eines von vielen Gremien ohne allzu große Gestaltungsmöglichkeiten im Dschungel der Weinbaupolitik. Nicht zuletzt deshalb leisteten sich die steirischen Winzerkollegen bis vor kurzem den „Luxus“, sich nicht auf ein IK zu einigen.

Üblicherweise konstituiert sich für jedes Weinbaugebiet ein zuständiges IK. Nach zähem Ringen ist es im Burgenland gelungen, alle vier Weinbaugebiete in einem IK zu bündeln, ein Umstand, der bei der DAC-Umsetzung leider nicht mehr geglückt ist.

Die Größe eines IK richtet sich nach der Weinbaufläche des Gebietes und die Vertreter werden auf Vorschlag von Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer nominiert. Beschließt ein IK Richlinien für einen DAC-Wein und werden diese vom bundesweiten IK bestätigt, erlangen diese den Status einer Verordnung des Landwirtschaftsministeriums, ohne von diesem weiter bearbeitet zu werden.

In diesem einen Punkt ist die „Macht“ der IK´s relativ groß. In allen anderen Fragen der Selbstverwaltung leiden die IK´s aber darunter, keine eingen Finanzierungsbasis über Mitgliedsbeiträge zu haben und durch das Nominierungsverfahren auch sehr eng an die Kammern gebunden zu sein.

Als „operativer Arm“ des IK wurde im Burgenland von Land, Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer der Verein „Wein Burgenland“ gegründet, der seither vor allem die Weinwerbung koordiniert. Die Website der Wein-Burgenland findet man hier, hier habe ich über den Abgang des alten Geschäftsführers Willi Balanjuk berichtet und hier über den neuen, Christian Zechmeister.

Die Amtsperiode des ersten burgenländischen IK ist seit wenigen Wochen zu Ende und die Vertreter für die nächste Periode sind bereits nominiert. Der bisherige IK-Präsident Anton Iby wird dem neuen Gremium nicht mehr angehören.

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