Heute habe ich unseren Mehrfachantrag abgegeben, mit dem wir seit 1995 jährlich die ÖPUL-Förderung für die KIP, d.h. den kontrolliert naturnahen Weinbau beantragen. Und wie es sich für eine hochentwickelte Bürokratie Verwaltungsstruktur gehört, hat dabei alles seinen (nicht immer verständlichen) Namen und seine (oft nicht nachvollziehbare) Ordnung.
Jedes Grundstück und jede (Förder)Maßnahme wird von der für die Abwicklung zuständigen Agrarmarkt Austria fein säuberlich in einen vielseitigen Antrag vorgedruckt, der jedem Bauern in Österreich per Post zugesandt wird.
Dabei unterlaufen der AMA immer wieder Fehler, weshalb es ratsam ist, all die unzähligen Grundstücks- und Gemeindenummern, Eigentumsverhältnisse, Flächen, Nutzungsarten und Fördercodes zu überprüfen, auch wenn es (wie im Weinbau häufig) keinerlei Änderungen zum Vorjahr gibt.
Auf den verschiedenen Papieren wimmelt es nur so von WI´s, von AN´s, Rot-, Blau- und Grünflächen, von WF´s und EW1. Und die GLP ist natürlich ebenso zu beachten wie GLÖZ, INVEKOS, GIS und jede Menge anderer Tücken im Detail.
Eigentlich bin ich in Sachen Agrarbürokratie schon ein alter Hase. Seit der Basiserhebung aller landwirtschaftlicher Flächen 1995 nach dem EU-Beitritt habe ich bis vor zwei Jahren die Förderanträge von sechs oder sieben Betrieben abgewickelt, weil mich einige Bekannte um Hilfe gebeten haben.
Trotzdem ist es mir bisher noch nie gelungen, unseren eigenen Antrag so auszufüllen, dass der Angestellte der Landwirtschaftskammer, die als Abgabestelle fungiert, nichts daran auszusetzen hat. Kaum meint man, das System endlich durchschaut zu haben, taucht wieder eine bislang unbekannte oder neu eingeführte Regel auf. So auch heute:
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