Der österreichische Wein hat ein neues Logo. Mit Punkt. Und auch wenn der rotweißrote Punkt auf den ersten Blick vielleicht etwas verloren gewöhnungsbedürftig wirkt, ist er eigentlich die Hauptsache.
Der Punkt symbolisiert nämlich jene Banderole, die die Mündung aller heimischen Qualitätsweinflaschen zieren muß, und die Tafel- und Landweine nicht zieren darf. Und die damit jenes Erkennungszeichen darstellt, dass im Unterschied zum Kleingedruckten auf dem Etikett auch von Weitem die Identifikation eines österreichischen Qualitätsweines ermöglicht.
Ursprünglich hatte diese Erfindung des Weingesetzgebes von 1986 eine ganz anderen Zweck. Sie sollte primär der Mengen- und damit auch natürlich Steuerkontrolle bei allen Qualitätsstufen dienen, und laut Erstfassung des Weingesetzes (die nie Rechtsgültigkeit erlangt hat) für jede Weincharge eine eigene fortlaufende Nummerierung aufweisen.
Dieser überbürokratische und kaum administrierbare Ansatz wurde nach heftigen Protesten zum Glück aufgegeben, aber eine betriebsspezifische fortlaufende Nummerierung der Aufkleber bzw. Kapseln und später auch Schrauber blieb.
Da der Zahlencode bei der Mengenkontrolle aber nie eine echte Hilfe war, und Instrumente wie die verpflichtende Erntemeldung und die Weinbestandsmeldung per 31. Juli jedes Jahres wesentlich besser und einfacher dafür geeignet waren, wurde aus der Banderole über die Jahre ein echtes Stiefkind der Weinadministration.
So war es möglich, dass die Interessensvertretungen der Weinbauern eine Abschaffung beim Tafel- und Landwein erreichen konnten. Beim Qualitätswein war die Banderole zwar auch lästig, erforderte aber wenigstens dank der Integration in die (im Unterschied zu den einfacheren Weinkategorien meist verwendeten) Kapseln keine Zusatzarbeit.
Vor rund einem Jahr trat eine weitere Vereinfachung in Kraft. Seither muß nur noch die gleichbleibende Betriebsnummer anstatt einer fortlaufenden Zahlenkombination und dem Füllvolumen der Flasche eingedruckt werden, und dieser Vorgang kann im Unterschied zu früher von de facto jedem Hersteller von Kapseln und Verschlüssen erfolgen.
Angesichts dieser Entwicklung scheint es vielleicht sonderbar, warum die Banderole jetzt plötzlich wieder an Ansehen gewinnt. Der Grund dafür ist aber relativ simpel und heißt EU-Weinmarktordnungsreform.
Wie hier und hier berichtet, tritt mit 1. August 2009 eine gravierende Änderung des EU-Weinbezeichnungsrechtes in Kraft. Tafelweine (die dann nicht mehr so heißen) dürfen dann im Unterschied zu heute auch Sorten- und Jahrgangsbezeichnungen tragen und werden nicht mehr zugunsten der Qualitätsweine bezeichnungsrechtlich diskriminiert.
Mit der Betonung der Banderole hält die österreichische Weinwerbung die Fahne des Qualitätsweines ein Stück höher, um zumindest werbetechnisch die Unterscheidung von Tafelwein und Qualitätswein in den Köpfen der Konsumenten aufrecht zu erhalten.
Damit ist das neue Logo eine der hier angekündigten (und leider bisher nicht nachgereichten) vorbeugenden Maßnahmen, um dem erwarteten Druck der neuen Tafelweine auf den Qualitätsweinmarkt vorzubeugen.
Hier geht´s übrigens zur offiziellen Erklärung der ÖWM.
1 Gedanke zu „Das Logo mit dem Punkt“