Jeder österreichische Weinproduzent ist verpflichtet, mit Stand Ende November bis spätestens 15. Dezember seine Weinernte detailiert der Bundeskellereiinspektion zu melden. Die Erntemeldung kann entweder per Formular (hier die Ausfüllanleitung als pdf) oder online erfolgen.
Gemeinsam mit der (Lese-)Absichtsmeldung bei den Prädikatsweinen ist die Erntemeldung die Grundlage für die gesamte Kellerbuchführung. Sie ermöglicht die Kontrolle des gesetzlich erlaubten Hektarhöchstertrages von 9000 kg bzw. 6750 l pro Hektar für Land-, Qualitäts- und Prädikatswein .
Auf den nach der Lese registrierten Mengen basieren alle weiteren Kontrollmechanismen, besonders die Banderole und die staatliche Prüfnummer.
Außerdem liefern die Erntemeldungen aller österreichischen Weinbaubetriebe die Grundlage für die statistische Auswertung der Weinlese. Bis die Zahlen von der Statistik Austria ausgewertet sind, gibt es nur eine Schätzung (pdf von 2007), die aber auf vielen Einzelbeobachtungen basiert und daher dem tatsächlichen Endresultat meist sehr nahe kommt.
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