Wie hier in Teil 3 beschrieben läuft die nationale Umsetzung der EU-Weinmarktordnung auf eine Beinahe-Gleichschaltung der einfachsten (Tafel-)Weine dem Qualitätwein hinaus, um zu verhindern, dass erstere auf dem Markt letztere unter (Preis-)Druck setzen können. Zumindest dann, wenn diese eine Sortenbezeichnung tragen, was durch die neue Weinmarktordnung möglich wird.
Diese Vorgangsweise ist insofern nachvollziehbar, als sie der aktuellen Marktrealität entspricht. Mit Ausnahme der Prädikate ab Spätlese aufwärts (die alle mit Süßweinen assoziiert werden) haben die gesetzlichen Qualitätsstufen kaum eine Bedeutung im Alltag der Weinkonsumenten.
Theoretisch signalisiert der Begriff Qualitätswein Hochwertigkeit gegenüber Tafel- und Landwein. Praktisch findet man unter diesem Namen aber Weine zwischen knapp einem Euro und 50 oder 70 Euro.
Theoretisch bedeutet Qualitätswein eine höhere Traubenreife und damit die Chance auf ausdrucksstärkere Weine. Praktisch stellen die vorgeschriebenen 15°KMW keine wirkliche Hürde dar und sind bei halbwegs vernünftiger Weingartenarbeit in den allermeisten Jahrgängen in den allermeisten Weingärten problemlos zu erreichen.
Theoretisch wird jeder Qualitätswein staatlich geprüft. Praktisch werden auf diese Weise aber oft nur Weine mit ganz eindeutigen Fehlern ausgesiebt und die Landweine von guten Betrieben sind nicht selten besser, als die Qualitätsweine von mäßig talentierten Kellermeistern.
Angesichts dieser Situation (die keine österreichische Besonderheit darstellt) wundert es nicht, dass sich die Weinkonsumenten beim Einkauf nicht an den weingesetzlichen Bezeichnungen orientieren, sondern vor allem am Namen des Produzenten oder der Marke und am Preis.
Und da offenbar weder die Produzenten noch die Konsumenten mit dieser Situation unzufrieden sind, sieht der Gesetzgeber auch keine Notwendigkeit, etwas daran zu ändern.
Dabei wäre die Anpassung des heimischen Weingesetzes an die neue Weinmarktordnung meiner Meinung nach eine Chance, den Begriff „Qualitätswein“ mit Leben zu füllen, und klar vom (Tafel-)Wein unterscheidbar zu positionieren.
Aber dafür müßte man über ein höheres Mindestmostgewicht nachdenken, über die Frage der Hektarerträge und deren Aussagekraft angesichts extrem unterschiedlicher Bepflanzungsdichten in den heimischen Weingärten. Man müßte sich den Kopf darüber zerbrechen, nach welchen Kriterien (Qualität?, Stil?, Gebietstypizität?) und mit welchen Maßstäben man die staatliche Kontrolle neu organisiert. Und man müßte möglicherweise auch einzelnen Sorten die Eignung zum Qualitätswein generell absprechen.
Das ist natürlich nicht wirklich populär, und ob es letztlich irgendetwas positiv verändern würde, ist nicht garantiert.
Aber nachdenken sollte man zumindest darüber…