Mit ihrer Weinmarktordnung regelt die EU die Rahmenbedingungen der Herstellung, Bezeichnung und Vermarktung von Wein und die Instrumente, mit denen diese umgesetzt werden. Da es dabei um nicht wenig (Förder-)Geld geht, sind die mitunter höchst unterschiedlichen Interessen der weinbautreibenden (zum Teil aber auch der anderen) Mitgliedsländer nur in langwierigen Verhandlungen unter einen Hut zu bringen.
Als ich das erste Mal über die Weinmarktreform für 2008 bis 2013 berichtet habe, waren die Diskussionen schon ein halbes Jahr in Gang. Und auch wenn der damalige Beitrag jetzt schon über zwei Jahre alt ist, bietet er immer noch einen (meiner Meinung nach guten) Überblick, worum es eigentlich geht. Und für die, denen das nicht genügt, habe ich hier ein halbes Jahr später versucht die Motive und Verhandlungsstrategien herauszuarbeiten.
Im Dezember 2007 war es dann schließlich soweit, und ich konnte hier die grundsätzliche Einigung der EU-Landwirtschaftsminister auf eine Weinmarktordnung bis 2013 verkünden.
Mit 1. August 2008 trat schließlich deren erste Etappe in Kraft, die sich überwiegend mit der Weinbereitung (u. a. der Reduzierung der maximalen Aufbesserung in unserer Weinbauzone um 20 Prozent), der Reduktion des europäischen Weinüberschusses (u.a. durch die geförderte Rodung von 175.000 ha Weingärten) und der Qualitätsverbesserung (u.a. durch Förderungen für Betriebe die in bessere Weingärten und Kellereiausstattung investieren) beschäftigt.
Der zweite Teil, der sich mit dem Bezeichnungsrecht befaßt und im Zug der heißen Diskussion über die geplante (aber nicht umgesetzte) Abschaffung der Aufbesserung vielleicht unterschätzt wurde, folgt am 1. August 2009. Seine Umsetzung im nationalen Weinrecht birgt noch einige Schwierigkeiten, die die zuständigen Gremien in der nächsten Zeit ziemlich beschäftigen werden.