Wie manche vielleicht wissen, bin ich nebenbei auch als Wein-Vortragender tätig, und dieser Umstand scheint das österreichische Sozialversicherungssystem hoffnungslos zu überfordern. Seit Jahren versuche ich herauszufinden, wem ich wann und wieviel an Beiträgen für Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung abliefern muß darf – ohne Erfolg.
Weder mein Arbeitgeber noch dessen Steuerberatungskanzlei oder die beiden in Frage kommenden Institutionen „Gebietskrankenkasse“ und „Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft“ waren bisher in der Lage, meinen Fall richtig einzuordnen. Und da das Halten von Seminaren keine landwirtschaftliche Nebentätigkeit im engeren Sinne ist, fühlt sich auch die Sozialversicherungsanstalt der Bauern für diesen Teil meiner Aktivitäten nicht zuständig.