Neben den Auswirkungen auf die Weinbereitung und die grundlegende Reform des Bezeichnungsrechtes stand die ebenfalls mit der EU-Weinmarktordnung beschlossene Abschaffung der Pflanzrechte im Jahr 2015 bisher weitgehend im Schatten der öffentlichen Wahrnehmung.
Während derzeit alle Weinbauflächen in manchen Südländern eher schlecht als recht eu-weit katalogisiert sind, und nur Grundstücke mit Reben bepflanzt werden dürfen, auf die ein Pflanzrecht eingetragen ist oder von anderer Stelle transferiert wurde, soll die Errichtung neuer Weingärten in wenigen Jahren keiner Beschränkung mehr unterliegen.
Diese Bestimmung wurde offenbar von liberalen Kräften bei den Verhandlungen zur Weinmarktreform durchgesetzt, während die konservative Gegenseite gleichzeitig ein groß angelegtes und finanziertes Rodungsprogramm zur Überschußbekämpfung in das Papier reklamiert hat.
Dass die geförderte Rodung durch eine Abschaffung der Flächenregulierung ein paar Jahre später wohl weitgehend wieder wettgemacht werden wird, und die Prämien deshalb hinausgeschmissenes Geld kaum längerfristig wirksam sein werden, fällt unter EU-Verhandlungslogik.
Vielleicht haben die Gegner der Liberalisierung damals aber auch schon spekuliert, die Rebflächenliberalisierung noch vor ihrem Inkrafttreten zu Fall bringen zu können. Auf jeden Fall haben sie rechtzeitig vor der geplanten Evaluierung der Weinmarktordnung im kommenden Jahr begonnen, mit allen Mitteln dagegen Stimmung zu machen.