Wie hier bereits ausführlich erklärt, haben Deutschland und Österreich bei allen Unterschieden auch sehr viele Gemeinsamkeiten in Sachen Wein. Grund Genug für eine Session beim Vinocamp 2012.
Angesichts des straffen Zeitplanes habe ich mich dabei auf die Weinbezeichnungssysteme beider Länder konzentriert, und dafür prompt den Session-Titel „Weinbezeichnungsgedöns“ verliehen bekommen. Hier nun der Versuch einer kurzen Zusammenfassung:
Germanisches Weinrecht,…
Im Unterschied zu Frankreich, Italien und Spanien wird in Deutschland und Österreich die Weinqualität weniger über die Herkunft der Trauben, als über ihre Reife definiert. Wenn der Most einen gewissen Zuckergehalt erreicht (und einige andere Dinge erfüllt sind), gilt der daraus gewonnene Wein als Qualitätswein, Kabinett, Spätlese, etc. – (beinahe) egal, wo die Trauben gewachsen sind.
Anders als im romanischen Weinrecht gibt es dabei auch kaum Einschränkungen hinsichtlich des Weinstils, was eine bunte Vielfalt an Rebsorten und Geschmacksrichtungen zur Folge hat. Süße Qualitätsweine ebenso, wie trockene Spätlesen und umgekehrt. Leichte Kabinette mit vergleichsweise wenig Alkohol und solche mit 13,5 Prozent.
Während das für die einen gewachsene Weinkultur und eine große Auswahlmöglichkeit für den Konsumenten darstellt, ist dieses System für die anderen längst nicht mehr zeitgemäß und macht den Weineinkauf für Otto Normalweintrinker unnötig kompliziert.
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