Ab 1. Jänner sind alle österreichischen Betriebe, die eine gewisse, relativ niedrig angesetzte Umsatzgrenze überschreiten verpflichtet, ihre Bareinnahmen über eine elektronisches Kassensystem zu registrieren. Und ab 1. Jänner 2017 müssen die Kassenbuchungen und -belege mit einer zertifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Damit soll Steuerhinterziehung unmöglich gemacht oder zumindest deutlich erschwert werden.
Dieses Ziel ist durchaus nachvollziehbar, obwohl man natürlich auch den Zusammenhang zwischen extrem hoher Abgabenquote in unserem Land, nicht vorhandener Bereitschaft der Politik zum Sparen und Steuervermeidung nicht übersehen sollte.
Für uns Weinbauern ist die neue Regelung aus verschiedenen Gründen eine ziemliche Herausforderung:
Anders als in klassischen Handelsgeschäften gibt es beim Ab-Hof-Verkauf keine relativ gleichmäßige Kundenfrequenz. Tage und Wochen ohne Kunden wechseln mit extremen Stoßzeiten bei Veranstaltungen wie Tagen der offenen Kellertür. Ein zweiter Rechnungsblock ist da schnell aufgelegt, eine zweite Registrierkasse, die den Rest des Jahres nur im Regal verstaubt aber wohl kaum wirtschaftlich.
Sehr viele Weinbauern erzielen nicht nur ab Hof Bareinnahmen, sondern auch beim Liefern ihrer Weine. Dafür muß das Kassensystem entweder mobil sein (wobei sich die Frage stellt, wie man es organisiert, wenn gleichzeitig auch zu Hause verkauft wird) oder die beim Liefern zulässigen handgeschriebenen Rechnungen müssen nachträglich mit zusätzlichem Aufwand in die Kassa eingegeben werden.
Viele Weinbauern führen ihre Betriebe – oft durchaus wirtschaftlich erfolgreich – ohne jegliche Computerkenntnisse. Und dort wo der Betriebsführer in solchen Dingen fit ist, helfen weniger computerkundige Eltern und Schwiegereltern oft im Verkauf mit. Sie sind eher anwesend, wenn Zufallskunden läuten und kennen die Stammkunden zum Teil seit Jahrzehnten. Ohne digitale Grundkenntnisse ist aber kein Kassensystem vernünftig zu bedienen.
Während Dienstleistungsbetriebe de facto keine und Handelsfirmen vergleichsweise einfache Lagerbuchhaltungen haben, schreibt uns Weinbauern das Weingesetz in Form des Kellerbuches eine relativ komplizierte Lagerverwaltung vor. Verschiedene Qualitätsstufen müssen strikt getrennt, unterschiedliche Mehrwertsteuersätze angewendet und Grenzen für Eigenverbrauch und Schwund eingehalten werden. Die Übernahme der Verkaufsdaten aus der Registrierkasse in dieses System muß rechtlich einwandfrei und ohne all zu großen Aufwand möglich sein.
Und schließlich gibt es – anders als im „normalen“ Geschäft um die Ecke – neben den Bareinnahmen auch einen relativ hohen Anteil an Rechnungsbeträgen, die überwiesen werden. Diese müssen zwar nicht zwangsläufig über die Registrierkasse laufen (und manche Systeme können das auch gar nicht), aber wenn sie es nicht tun, braucht es dafür eigene Rechnungsblöcke und ein eigenes Verbuchungssystem.
Die Entscheidung, welches Kassensystem am ehesten zu den eigenen Betriebsabläufen paßt, ist also keine einfache. Und meist auch keine billige. Deshalb habe ich mich in den letzten Tagen intensiv damit beschäftigt, zahlreiche Angebote recherchiert und einige von ihnen auch ausprobiert.
Wer Details dazu wissen möchte, liest hier einfach weiter: