Selten war ein Weinthema so prominent in den heimischen Medien vertreten wie in den letzten Tagen. Österreichs größte Tageszeitung berichtete ebenso wie der reichweitenstärkste Radiosender Ö3 in seinen stündlichen News. Die Hauptnachrichtensendung des ORF, die Zeit im Bild, konnte daran ebenso wenig vorbei wie ORF Burgenland im Fernsehen und via Textmeldung, die Tageszeitungen Kurier und Der Standard und online war die der Sachverhalt samt Kommentaren und Diskussionen sowieso auf diversen Portalen, Blogs und Kanälen präsent.
Das ist verständlich, denn die Meldung ist aus journalistischer Sicht viel zu verlockend, um sie nicht aufzugreifen. „Burgenländischer Rotwein erhält Höchstnote von international anerkanntem Weinkritiker und fällt bei der österreichischen Qualitätskontrolle durch.“ Das hat was von David gegen Goliath, von Naturnähe gegen Industrie, von intellektuellem Feingeist gegen gnadenlose Behördenwillkür und von internationalem Weitblick gegen österreichische Provinzialität.
Jenseits des Unterhaltungsfaktors dieses zweifellos peinlichen Sachverhaltes liefert der Stoff damit auch noch jede Menge Gelegenheit für Häme und Polemik. Die ist zwar nicht immer ganz unberechtigt, hilft aber bei einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Thema nicht weiter. Deshalb versuche ich es sachlich. (Vorsicht, lang!)
Worum geht´s?
Der Blaufränkisch Lutzmannsburg Alte Reben 2023 des renommierten Weingut Moric von Roland Velich wurde im vergangenen Herbst vom international angesehenen Weinkritiker Stuart Pigott für die anerkannte Weinpublikation von James Suckling mit der Höchstnote von 100 Punkten bewertet. Das war die erste derartige Bewertung für einen österreichischen Rotwein und dementsprechend groß war das Medienecho.
Ausgerechnet dieser Wein wurde allerdings (den Verlauf der Meldungen interpretierend vermutlich nach dieser Bewertung) von der Verkosterjury des Bundesamtes für Weinbau abgelehnt und bei einer weiteren Einreichung durch das Weingut ebenso ein zweites Mal. (Ich vermute als fehlerhaft, theoretisch könnte es auch wegen mangelnder Typizität sein.) Deshalb darf er nicht als Qualitätswein vermarktet werden und weil nähere Herkunftsbezeichnungen nach EU-weit gültiger Rechtslage nur diesem vorbehalten sind, darf er weder den Ortsnamen „Lutzmannsburg“ noch den Weinbaugebietsnamen „Burgenland“ auf dem Etikett tragen.
Damit ist zweifellos ein gewisser Nachteil am Markt verbunden, es entsteht zusätzlicher Aufwand, Erklärungsbedarf gegenüber den Kunden und bei dem einen oder anderen vielleicht sogar ein wenig Zweifel an der Qualität dieses Weines in der Preiskategorie jenseits von 100 Euro pro Flasche.
Dieser Blaufränkisch ist zwar nicht der erste Wein, dem solches widerfährt, aber er ist der bisher prominenteste. Und sein gut vernetzter Produzent spielt den Fall (vermutlich nicht zufällig rund um die große internationale Weinmesse Vievinum in Wien) intensiver an die breite Öffentlichkeit als seine Leidensgenossen, die das Problem bisher meist eher unter Insidern oder in Weinbaugremien thematisiert haben.
Die staatliche Prüfnummer
Bis zum Weinskandal von 1985 gab es in Österreich nur eine sehr eingeschränkte staatliche Weinaufsicht. Kontrollen waren selten und oberflächlich, deshalb war es der Regierung ein großes Anliegen diesbezügliche Konsequenzen aus den Panschereien mit Diethylenglykol zu ziehen. Mit dem neuen Weingesetz von 1986 wurde eine verpflichtende Kontrolle jedes Qualitätsweines eingeführt, deren Nachweis in Form einer Zahlenkombination bis heute auf dem Etikett vermerkt werden muss. Die staatliche Prüfnummer war geboren und mit ihr der Mythos vom strengsten Weingesetz der Welt.
Bevor ein Qualitätswein auf dem Markt kommen darf (d.h. in der Regel kurz vor oder bald nach der Abfüllung), muss der Produzent einen Antrag und Musterflaschen beim Bundesamt für Weinbau einreichen. Dort wird der Wein dann im Labor analysiert und unter anderem Alkoholgehalt, Restzucker, Säure, Extraktgehalt sowie freies und gesamtes SO2 gemessen. Stichprobenweise wird wahrscheinlich auch auf verbotene Zusatzstoffe untersucht, aber das wird später nicht auf dem Bescheid ausgewiesen, deshalb kann ich das nur mutmaßen.
Weil diese Werte nicht ausreichen, um alle möglichen Weinfehler zu erkennen, wird jeder Wein im Bundesamt auch von einer sechsköpfigen Jury verkostet. Diese urteilt natürlich blind (was den Produzenten betrifft) und entscheidet per Mehrheitsbeschluss, ob ein Wein typisch für Sorte und Gebiet und fehlerfrei und damit ein Qualitätswein ist. Bei einem Unentschieden wird der Wein einer anderen Jury vorgelegt, ohne dass diese das erfährt. Bleibt es dort beim 3:3 gilt der Wein als abgelehnt.
Um amtlicher Verkoster zu werden, muss man eine entsprechende mehrtägige Schulung samt Prüfung absolvieren und wird danach entsprechend „vereidigt“, d.h. man bestätigt per Unterschrift objektiv, nach bestem Wissen und Gewissen und nach aktueller Rechtslage zu urteilen. Österreichweit sind mehrere hundert Verkoster im Einsatz, je nach Probenaufkommen in einem Rhythmus von mehren Wochen oder Monaten, immer in einer 6er-Gruppe. Häufig sind es Weinbauern, aber auch Beamte des Bundesamtes selbst, hin und wieder Journalisten, Fachlehrer oder auch private Weininteressierte. Sie erhalten eine kleine Aufwandsentschädigung, die niedrig genug ist, um davon ausgehen zu können, dass diese Tätigkeit niemand wegen des Geldes ausübt.
Fallen Laboranalyse und Verkostung positiv aus, erhält der Produzent einen entsprechenden amtlichen Prüfnummernbescheid und muss die für den jeweiligen Wein individuell vergebene Nummer auf dem Etikett des Weines anführen. Als Qualitätswein unterliegt der dann allen damit verbundenen „Pflichten“ (geprüfte Qualität, Hektarhöchstertrag, nur aus zugelassenen Qualitätsweinrebsorten,…) und hat alle „Rechte“ (genaue Herkunftsangaben auf dem Etikett bis hin zur Riede, rot-weiß-rote Banderole am Verschluss, Fokussierung der Weinwerbung auf diese Kategorie,…).
Fällt ein Wein bei der Prüfnummer durch, kann er (theoretisch beliebig oft) erneut eingereicht werden. Die Verwaltungskosten (aktuell je nach Weinart um 100 Euro) müssen aber jedes Mal erneut vom Produzenten getragen werden. Die Ablehnungsquote liegt bei rund 5 Prozent und betrifft im sensorischen Bereich häufig die Weinfehler Brettanomyces, Böckser, Oxidation und flüchtige Säure.
Alternativ zur erneuten Einreichung kann ein abgelehnter Wein in einer niedrigeren Qualitätsstufe (d.h. meist als Landwein) vermarktet werden, sofern die diagnostizierten Fehler den Wein nicht als generell verkehrsunfähig qualifizieren. Landwein braucht keine staatliche Prüfnummer und hat in einigen Bereichen niedrigere Anforderungen. Dafür darf seine Herkunft allerdings gemäß dem bereits oben erwähnten Prinzip nur in größeren Einheiten definiert und angegeben werden. Statt „Burgenland“ oder „Niederösterreich“ darf lediglich das letztlich nichtssagende „Weinland“ auf dem Etikett stehen, von Ortsangaben oder Rieden ganz zu schweigen.
Bug or Feature?
Eigentlich ist damit alles klar. Entweder hat die amtliche Jury ein Fehlurteil gefällt, oder James Suckling bzw. sein Verkoster Stuart Pigott liegt falsch. Beides kann natürlich passieren, denn niemand ist unfehlbar. Grundsätzlich, und beim Weinverkosten sowieso nicht.
Bleibt nur die Frage, wer im konkreten Fall daneben liegt. Die von der industriegeprägten Schulmeinung geformten Prüfnummernkoster, deren Weinbild uniform und wenig fantasievoll ist? Oder der weltgewandte Journalist, firm in den Stilen aller Herren Länder? Die in Sachen mikrobiologischer Fehlentwicklungen im Wein bestens ausgebildeten Prüfer, die sich in der Regel auch außerhalb des Bundesamtes für die stilistische Vielfalt des Weines interessieren? Oder der mediale Meinungsmacher, der für und mit seinen Fans gerne Deutungshoheit zelebriert?
Liest man die Kommentare unter den entsprechenden Medienberichten, muss man davon ausgehen, dass die meisten „Weinfreaks“ ihr Urteil schon zugunsten der 100-Punkte-Bewertung gefällt haben. Mit dem entsprechenden Wohlwollen für den Weinkritiker und jener Abwertung für die amtliche Jury, die ich in der ersten Gegenüberstellung in obigem Absatz andeute.
Was aber wenn beide Recht haben? Oder beide irren? Die Frage mag absurd klingen, trifft aber den Kern der Sache (die zweifellos peinlich ist und kein Ruhmesblatt für das „strengste Weingesetz der Welt“) sicher besser, als simples Schwarz-Weiß-Denken.
Die Beurteilung von Wein ist niemals objektiv. Jeder Mensch empfindet unterschiedlich und selbst bei guter Schulung und professioneller Unterdrückung der eigenen Vorlieben bleiben sensorische Wahrnehmungen immer subjektiv. Im besten Fall gelingt es mit viel Übung die eigenen Empfindungen in einen mehr oder weniger losen allgemeinen Konsens unter den Weininteressierten einzuordnen. So entsteht ein vages gemeinsames Bild von besser und schlechter, das eine Kommunikation über Qualität und Geschmack möglich macht.
Soweit, so gut mögen sie einwenden. Aber im konkreten Fall geht es ja nicht um besser oder schlechter, sondern um grandios oder fehlerhaft, den größtmöglichen Gegensatz also. Und zumindest Weinfehler sind doch wohl eindeutig definierbar!
Könnte man meinen. Aber selbst das, was man Weinfehler nennt, beruht auf subjektiven Empfindungen, die sich bestenfalls zu einem brüchigen Konsens verdichten. Hier zwei Beispiele:
Jeder Wein enthält Essigsäure. Sie ist flüchtig, d.h. sie verdampft schon bei der Trinktemperatur des Weines und ist deshalb für unseren Geruchssinn wahrnehmbar. Damit ist die Essigsäure ein wichtiger Bestandteil jedes Weinaromas, aber es kommt auf die Menge an, ob wir sie als Unterstützung der Fruchtaromen positiv wahrnehmen oder als unangenehm nach Essig riechend. Gerade im Grenzbereich, der breiter ist, als man meinen könnte, gibt es immer wieder Weine, die von den einen als besonders vielschichtig und spannend wahrgenommen werden, von den anderen aber als eindimensional stechend.
Das gleiche Phänomen gilt auch für Brettanomyces, jenen Geruch, der an Leder oder Pferdeschweiß erinnert. Verursacht vom gleichnamigen Hefestamm entsteht „Brett“ während der Lagerung insbesondere (aber nicht nur) von Rotweinen, meist (aber nicht nur) im Fass. Streng genommen braucht es (anders als bei der flüchtigen Säure) keine Stoffwechselprodukte von Brettanomyces-Hefen um hochwertige Weine zu produzieren. Deshalb lehnen manche Verkoster auch schon den kleinsten Hauch von ledrigen Aromen im Wein als fehlerhaft ab. Weil ein gewisses Maß an „Brett“ bei der für große Rotweine typischen langen Fasslagerung nicht immer zu vermeiden ist, hat sich bei vielen Weinliebhabern allerdings eine gewisse Toleranz diesen Aromen gegenüber entwickelt. Wo aber die Grenze zwischen interessanter Bereicherung der Komplexität durch etwas Leder und der qualitätsmindernden Uniformierung durch dominierenden Pferdeschweiß liegt, lässt sich nicht objektiv bestimmen.
Im Extremfall läuft es so wie bei einer Verkostung mit mehr als 25 Weinakademikern (also nach internationalen Kriterien ausgebildeten Verkostern), an der ich vor einigen Jahren teilnehmen durfte. Bei einem Wein spaltete sich die Gruppe in zwei annähernd gleich große Lager. Eines schwärmte von einer der besten und spannendsten Verkostungserfahrungen ihres Lebens, das andere hielt den Wein in dieser Form für eigentlich nicht verkehrsfähig und verdorben.
Woran liegt das? Abgesehen von unterschiedlichen Empfindungen (manche sind sensibler für bestimmte Geschmäcker als andere) hat es meiner Meinung nach viel mit der Sozialisation der Weinverkoster zu tun, mit deren Prägungen, den Meinungsbildnern und Weinen, mit denen sie ihre Erfahrung gesammelt haben.
Bei Brettanomyces zum Beispiel ist es so, dass viele Menschen, die die Geschmacksvielfalt von Rotwein mit österreichischen Weinen „erlernt“ haben viel negativer reagieren, als Personen, die geprägt sind von französischen und anderen internationalen Weinen oder zumindest deren Aromenspektrum kennengelernt haben. Während nämlich in Österreich selbst bei schweren, in Barriques gereiften Weinen aufgrund der Rebsorten, aber auch durch den üblichen Ausbaustil meist die Fruchtaromen dominieren, leben Weine aus anderen Ländern oft eher von ihrer Würzigkeit und Reifearomen. In deren Bukett integriert sich ein gewisses Maß an Ledrigkeit weit besser und ist so weit verbreitet, dass z.B. die Produzenten in Bordeaux Brett-Aromen lange Zeit als Teil ihres Terroir, also ihrer von Boden, Klima, etc. geprägten Herkunftstypizität präsentiert haben.
Beschäftigt man sich mit solchen Weinen und übernimmt im eigenen Lernprozess Wahrnehmungen und Beurteilungen von entsprechenden Profis, entwickelt man zwangsläufig andere Vorlieben, als wenn man nur Zweigelt und Blaufränkisch trinkt, seien diese auch noch so gut. Das durften wir vor vielen Jahren sehr eindrücklich erfahren, als eine Journalistin nach der Verkostung einer Serie von vielleicht 15 oder 20 Blaufränkischen unseren Wein besonders lobte. Der wäre der beste, sagte sie, und ein anderer auch nicht schlecht, während sie den Rest mit wenig Wohlwollen beurteilte. Mein Vater und ich sahen das damals (und sehen es auch heute noch) ganz anders, denn unser Blaufränkisch hatte sehr intensive Pferdeschweiß-Aromen, der von ihr zweitgereihte zumindest wahrnehmbares Leder, während die von ihr geschmähten halt einfach nur mehr oder weniger intensive Blaufränkisch-Aromen aufzuweisen hatten…
Aber nicht nur Erfahrungen mit den Weinstilen und Vorlieben in anderen Ländern beeinflussen die Wahrnehmung von Fehlern, sondern auch die Auseinandersetzung mit Weinen besonderer Machart. Das war in den frühen 1990er-Jahren mit dem aufkommenden Barrique-Ausbau so und ist aktuell bei der Stilvielfalt der Orange- und Natural-Weine nicht anders.
Damals wie heute gibt es in der Weinszene Menschen, die aus verschiedenen Gründen sehr offen sind für neue Weinstile und -geschmäcker. Weil sie sich als Produzenten von anderen absetzen wollen. Weil sie als Meinungsmacher immer interessiert sind an News. Weil sie als Konsumenten die Abwechslung suchen. In ihrer Bereitschaft sich auf Neues einzulassen empfinden sie Geschmäcker als spannend, die vom Gewohnten abweichen.
Dementsprechend offener waren sie damals für Vanille und Raucharomen in Barriqueweinen, dementsprechend höher ist ihre Toleranz heute für höhere Gehalte an flüchtiger Säure wie sie häufig sind in Orange-Weinen und für mikrobiologische „Nebengeräusche“ wie zum Beispiel Brettanomyces oder Mäuseln, die sich in Naturals häufiger finden als in konventionellen Weinen. Und das was andere Böckser nennen und als Verlust von Sortenaroma empfinden, ist für sie nicht selten „reduktiv“ und eine spannende Bereicherung der Komplexität.
In dieser Weinwelt kann ein Wein mit messbar erhöhtem Essigsäuregehalt als grandios empfunden werden, einer mit nachweisbaren Brettanomyces-Aromen als Ausdruck von Komplexität und Herkunftscharakter. Daran ist nichts falsch, genausowenig wie daran, dass im Leben der anderen die gleichen Weine vielleicht als fehlerhaft definiert werden, weil ihre Aromen stärker von mikrobiologischen Zufälligkeiten geprägt sind, die als Überlagerung des „puren“ Geschmacks von Sorte oder Herkunft empfunden werden.
Dabei gibt es kein besser oder schlechter, kein gut oder böse, auch wenn die Diskussion darüber gerne in solchen Kategorien geführt wird. Ich versuche es deshalb mit einem (zugegeben etwas platten) Vergleich: Jemand, dessen Geschmackssinn von klassischer europäischer Küche geprägt ist, wird die Schärfe mancher extremerer Gerichte aus Mexiko oder Indien beim ersten Probieren wahrscheinlich als ungenießbar empfinden und sich möglicherweise darüber wundern, wie man diese Schärfe positiv sehen kann, wo sie doch den vielen guten Zutaten am Gaumen keinen Platz zur Entfaltung lässt. Das Essen wäre für ihn wahrscheinlich um Klassen besser, wenn eine kundige Köchin mit Handwerkskunst die Schärfe besser dosiert oder ganz weggelassen hätte, weil dadurch die anderen Zutaten und Gewürze und deren Herkunft viel besser wahrnehmbar wäre.
Umgekehrt allerdings schmecken vermutlich viele europäische Klassiker für einen Chinesen oder Koreaner zwar brav, aber eher uniform und langweilig, weil ihnen gewohnte Ecken und Kanten fehlen. Und sie können ihre Herkunft kaum zuordnen, weil für sie gerade die Art der Schärfe den Charakter und die Herkunftstypizität eines Essens ausmacht. Gleichzeitig gibt es natürlich tatsächlich Gerichte in Europa, die völlig banal und ausdruckslos sind. Genauso wie in Indien, China, Mexiko oder sonst wo mitunter völlig übertriebene Gewürzorgien stattfinden, deren Sinn nur darin liegt, den Geschmack von fragwürdigen Zutaten zu überdecken. Dementsprechend ist nicht alles gut, was scharf ist. Aber eben auch nicht alles schlecht, das mit ungewohnter Würzung daherkommt. Nicht alles uniform und banal, was lediglich zart mit ein wenig Salz ergänzt wurde. Aber eben auch nicht alles grandioser Purismus, das auf jegliche Nuancen verzichtet.
Wie weiter?
Auch Weinfehler sind also letztlich Geschmackssache. Trotzdem plädiere ich nicht für eine Abschaffung der amtlichen Verkostung oder gar des gesamten Prüfnummernverfahrens. Selbst bei allen Schwierigkeiten hat es schon Sinn, wenn eine offizielle Stelle eine gewisse Form von Mindestqualität sicherstellt, ganz abgesehen davon, dass das im EU-Weinrecht auch vorgesehen ist. Im besten Fall kann das im Interesse sowohl der Produzenten als auch der Konsumenten Vertrauen in das Produkt Wein ebenso herstellen wie auch die Chance, eine gewisse Qualität, aber auch im weitesten Sinn einen gewissen Stil einer Herkunftsregion zuzuordnen.
Damit das gelingen kann, müssen die Beurteilungskriterien der amtlichen Verkostung dem seit ihrer Gründung vor 40 Jahren doch deutlich geänderten groben Konsens der Weinszene angepasst werden. Aktuell bleibt den amtlichen Verkostern nämlich gar nichts anderes übrig, als manche Weine abzulehnen, auch wenn sie sie vielleicht „privat“ sogar als qualitativ wahrnehmen. Ganz banal zum Beispiel dürfen Weine die auch nur eine leichte Trübung aufweisen keinen Qualitätsweinstatus erhalten, weil das Weingesetz vorschreibt, dass Weine dieses Levels optisch klar sein müssen.
Einfach ist das natürlich nicht, denn wenn die amtliche Verkostung einen Sinn haben soll, wird sie auch weiterhin Weine als fehlerhaft oder untypisch ablehnen müssen. Der schwierige Spagat zwischen „eigenwillig, aber positiv“ und „nicht exaltiert, sondern einfach nur daneben“ bleibt immer bestehen. Mit entsprechend angepassten Kriterien in der Rechtslage und einer Weiterbildung der Verkoster lässt sich das aber ganz sicher lösen. Nicht schmerzfrei, nicht für jeden befriedigend aber trotzdem um Klassen besser als heute, damit Fälle wie der aktuelle selten genug werden, um als Kuriosität durchzugehen, aber nicht mehr als Peinlichkeit, die dem ganzen Weinland schadet.
Beim Barriqueausbau ist es vor rund 30 Jahren, 10 Jahre nach Erfindung der Prüfnummer, ja auch gelungen. Erst wurden regelgemäß Weine mit Holzaromen amtlich als fehlerhaft und untypisch abgelehnt, was wie heute zu Fällen von anerkannten, hochpreisigen Weinen ohne Qualitätsweinsiegel geführt hat. Später hat man eine eigene Kategorie für sie eingerichtet, in der ihre spezielle Aromatik toleriert wurde und somit positiv beschieden werden konnte. Heutzutage laufen sie ganz regulär in der Verkostung durch, weil die Verkoster (und das Weingesetz hinter ihnen) wie auch die Konsumenten gelernt haben, damit umzugehen und auch in diesem Bereich gut von schlecht zu unterscheiden. Also weder alles mit Holztouch unkritisch als positiv zu sehen, aber eben auch nicht alles was nach Fass schmeckt automatisch als fehlerhaft.
Der Prozess der Anpassung ist übrigens bereits in Gang. Spät, wahrscheinlich zu spät, und natürlich auch nicht reibungslos, aber immerhin. Die aktuell laufende komplette Neugestaltung des österreichischen Weingesetzes bietet auch dafür Platz und die Hoffnung auf eine sinnvolle Anpassung der Qualitätsweinkriterien an den veränderten groben Konsens was gut und typisch ist.
Beraten und entschieden wird das in diversen Gremien der Interessensvertretung und letztendlich im demokratisch gewählten Parlament. So war das übrigens auch mit der derzeit gültigen Rechtslage, die zum Anlassfall der aktuellen Diskussion geführt hat und die damit ganz sicher kein „Weinfaschismus“ ist, wie sie Stuart Pigott geschichtsvergessen und den Faschismus verharmlosend in einem Video auf Instagram nennt.
Disclaimer
Ich kenne weder Herrn Pigott noch Herrn Velich oder den aktuellen Wein persönlich und weiß über den konkreten Fall nur das, was in den diversen Medienberichten steht.
Ich bin seit vielen Jahren selbst Mitglied der amtlichen Verkosterjury und als solcher alle paar Wochen aktiv. Ob ich zufälligerweise den aktuellen Wein verkostet und falls ja wie ich ihn beurteilt habe kann ich natürlich nicht sagen, da die Koster lediglich Sorte, Jahrgang und Weinbaugebiet erfahren, nicht aber den Produzenten.
Bereits vor einigen Jahren habe ich einen meiner Meinung nach immer noch aktuellen Artikel über die Entwicklung von Geschmacksvorlieben in der Weinwelt und die Mechanismen dahinter geschrieben: Der Verlust der Mitte