Leithaberg DAC (2)

Wie hier berichtet hat Österreich seit dem 30. Juli ein weiteres Weinbaugebiet in dem das Konzept der herkunftsbezeichneten DAC-Weine umgesetzt wird. Bei näherer Betrachtung der Fakten fällt auf, dass sich Leithaberg DAC in einigen Punkten gravierend von den bereits bestehenden Herkunftsweintypen unterscheidet.

Grenzüberschreitend

Während sich alle bisherigen DAC-Definitionen penibel an die bestehenden (und mitunter eher verwaltungstechnisch als önologisch begründeten) Weinbaugebietsgrenzen gehalten haben, definiert Leithaberg DAC eine neue, bisher in dieser Form nicht existierende Herkunft.

Den Kern bildet dabei zweifellos das bisherige (und für Nicht-DAC-Weine auf dem Papier wohl noch ein paar Jahre weiterexistierende) Weinbaugebiet Neusiedlersee-Hügelland. Weil aber auch die zum Weinbaugebiet Neusiedlersee zählenden Gemeinden Winden und Jois am Leithagebirge liegen, hat man diese beiden Orte grenzüberschreitend ebenfalls als Leithaberg-DAC-Gemeinden definiert.

Quasi als Ausgleich für den Zuwachs im Norden wurde die Rotweinenklave rund um Pöttelsdorf im Süden des Weinbaugebietes Neusiedlersee-Hügelland nicht in die DAC-Verordnung aufgenommen. Nicht zuletzt deshalb, weil die Weine den Mittelburgenländern stilistisch meist näher stehen, als jenen vom Leithagebirge und vom Ruster Hügelland. Soweit ich weiß laufen im Moment Gespräche über eine Art Beitritt dieser relativ kleinen Region zum Mittelburgenland DAC.

Auch unsere kleine Nachbarstadt Rust ist (auf eigenen Wunsch) nicht Teil der Herkunft von Leithaberg DAC. Der Grund dafür sind die Identifikationsprobleme mit dem Namen „Leithaberg“, die alle Gemeinden in der Südostecke des Gebietes eint (und über die ich noch berichten werde).

Mörbisch, St. Margarethen, Oggau und Oslip haben die DAC-Verordnung aber widerwillig akzeptiert, obwohl ihre zahlreichen Apelle einen anderen Namen zu finden, mit dem sich alle Winzer des Gebietes identifizieren können unberücksichtigt geblieben waren. Die Ruster Kollegen hingen haben darauf bestanden, nicht in das Leithaberg-DAC-Gebiet aufgenommen zu werden.

Fortsetzung folgt…

6 Gedanken zu „Leithaberg DAC (2)“

  1. Was hat z.B. Deine Heimat Mörbisch mit der DAC Leithaberg zu tun? Ich verstehe die Ruster vollkommen und würde gemeinsam mit den nördlichen Nachbargemeinden eine eigene DAC in Angriff nehmen, z.B. für Süßweine, z.B. für „pannonische“ Weißweine, z.B. für Blaufränkische. Gerade Rust ist als „Name“ etabliert, „Leithaberg“ 1. noch nicht und 2. Rust-untypisch.

    Weil’s mir am Hezen liegt: was ist mit Zagersdorf?

  2. Hallo Peter!

    „Was hat z.B. Deine Heimat Mörbisch mit der DAC Leithaberg zu tun?“

    Gute Frage. Mein Versuch einer Antwort folgt geschätzt in Teil fünf oder sechs dieser Serie. Ich möchte die ganze Sache nämlich aus Gründen der Verständlichkeit halbwegs chronologisch aufbereiten (und bitte dafür um Verständnis).

    Was Zagersdorf betrifft, so habe ich noch einmal nachgesehen: Es liegt im Bezirk Eisenstadt-Umgebung und ist somit Teil von Leithaberg DAC.

    Grüße

    Bernhard

  3. Ich kann nix dafür, dass ich von der Ausbildung her Jurist bin und mir also was Seltsames aufgefallen ist: Das Weinbaugebiet Leithaberg wurde mit der DAC-Verordnung geschaffen, während bisher ausschließlich der (Wein-)Gesetzgeber zur Schaffung von Weinbaugebieten zuständig war und nicht der Landwirtschaftsminister.

    Verfassungsrechtlich mag das durchaus bedenklich erscheinen, aber: wo kein Kläger, da bekanntlich auch kein Richter.

  4. Ich bin kein Jurist, aber ich vermute die Auslegung ist wohl etwas anders:

    Leithaberg DAC ist KEIN Weinbaugebiet im Sinne des Weingesetzes, sondern ein regionaltypischer Wein, der über die IKs und eine Ministerverordnung definiert wird und der nicht notwendigerweise aus exakt einem via Weingesetz definierten Weinbaugebiet stammen muß.

    Deshalb ändert sich ja (leider) an den bestehenden Weinbaugebieten auch nichts und Neusiedlersee-Hügelland bleibt – vorläufig, wenn man den Absichtserklärungen der Funktionäre glauben schenken darf – bestehen.

    Mir wäre es trotz all meiner persönlichen Schwierigkeiten mit Leithaberg DAC lieber gewesen, man hätte N-H gleich ersatzlos gestrichen, um uns wenigstens diese Konsumentenverwirrung zu ersparen.

    So bleibt es aber ein (Fern-)Ziel, die vier „Untergebiete“ dann zu Gunsten des „Übergebietes“ Burgenland aufzulösen, wenn alle vier jetzigen Gebiete (mit allfälligen Verschiebungen der Grenzen) DAC-Weine definiert haben.

  5. Sorry Bernhard,

    dass ich widerspreche, aber der Verordnungstext ist da ganz eindeutig:

    „§ 1. Der politische Bezirk Eisenstadt Umgebung, die Freistadt Eisenstadt und die politischen Gemeinden Jois und Winden bilden das Weinbaugebiet Leithaberg.“

    Natürlich verstehe ich, was Du sagst, und in der Praxis ist’s ja sowieso wurscht.

    Ich persönlich finde übrigens die Alkoholbandbreite (12,5 bis 13,5% laut Etikett) sehr in Ordnung, auch wenn’s anders gelöst ist als in den Donau- und Seitentälern-DACs mit DAC (12 bis 12,5%) und DAC Reserve (13% aufwärts).

Schreibe einen Kommentar

Time limit is exhausted. Please reload the CAPTCHA.