Um die weinbezeichnungsrechtliche Quadratur des Kreises – die Etablierung von herzkunftsbezeichneten DAC-Weinen – in der Praxis umsetzen zu können, waren einige Umbauarbeiten im österreichischen Weingesetz erforderlich.
Neue Weinbaugebiete…
Im romanischen Weinbezeichnungsrecht tragen Herkunftsweine den Namen ihres Weinbaugebietes als Hauptmerkmal auf dem Etikett. Dieses System funktioniert natürlich nur, wenn solche Weine relativ genau definiert sind, und für alle Weine, die nicht den Richtlinien entsprechen ein anderer, in der Regel größer gefaßter Herkunftsbegriff verwendet wird.
Für Österreich wurden Ende der 1990er von den Proponenten des DAC-Konzeptes jene 16 Weinbaugebiete als DAC-Herkünfte ins Auge gefaßt, die bereits damals bestanden. Ohne eine Änderung des Weingesetzes wären aber mit der Etablierung von DAC-Weinen alle anderen im jeweiligen Gebiet produzierten Qualitätsweine ohne Herkunftsbezeichnung dagestanden.