Die von der Amerikanischen Rebzikade übertragene Rebkrankheit Flavescence dorée bedroht seit einiger Zeit den Weinbau in Österreich und stellt die Branche vor die wahrscheinlich größte Herausforderung seit der Einschleppung der Reblaus vor rund 150 Jahren. Umso schlimmer, dass der Umgang der burgenländischen Landespolitik und der Weinbauverwaltung damit gerade zu einem regelrechten Desaster ausartet. Aber der Reihe nach:
Flavescence dorée
Die Flavescence dorée (im folgenden FD) bzw. Goldgelbe Vergilbung ist eine Erkrankung der Rebe, die von zellwandlosen Bakterien hervorgerufen wird und nach entsprechenden Symptomen (Vergilbung und Einrollen der Blätter) zum Absterben des Weinstockes führt. Übertragen wird der Erreger von der nach Europa eingeschleppten Amerikanischen Rebzikade, die sich seit einigen Jahren von Süden und Osten aus auch in Österreich verbreitet.
Dieses Insekt saugt an den Blättern von Reben und kann dabei von befallenen Weinstöcken den Erreger aufnehmen. Wandert es dann weiter und saugt in Folge an anderen Stöcken, infiziert sie diese mit FD. Besonders gefährlich ist das, weil die Amerikanische Rebzikade sich ausschließlich von Reben ernährt und sehr mobil ist. Schon eine einzige befallene Pflanze und ein einziges Insekt können zu einem massiven Krankheitsausbruch und zu einer enormen Verbreitung von FD führen. Angesichts der mittlerweile sehr hohen Zahl an Rebzikaden sind ohne Gegenmaßnahmen innerhalb weniger Jahre ganze Weingärten, ja Weinbaugebiete vom Absterben bedroht.
Wie alle eingeschleppten Tiere und Pflanzen lässt sich auch die Amerikanische Rebzikade nicht ausrotten. Deshalb zielt die Bekämpfung nicht nur auf eine Reduktion der Zikadenpopulation über empfohlene oder sogar verpflichtende Behandlungen der Reben mit Insektiziden, sondern sie versucht auch, die möglichen Infektionsquellen so gering wie möglich zu halten. Befallene Rebstöcke müssen umgehend gerodet werden, damit daran keine Rebzikaden (mehr) den Erreger aufnehmen können.
Beides – die Spritzungen gegen den Überträger und die Rodung befallener Stöcke – hat natürlich nur Sinn, wenn es koordiniert, großflächig und vor allem verpflichtend erfolgt. Und dafür braucht es natürlich entsprechende wissenschaftliche, vor allem aber auch gesetzliche Grundlagen und eine entsprechende Administration.
Föderalismus-Dschungel
Zum ersten Mal in Österreich konnte FD im Jahr 2009 (!) in der Steiermark nachgewiesen werden. Zuerst nur sehr vereinzelt und ohne angemessenes Problembewusstsein, weshalb es doch einige Jahre gedauert hat, bis die dortige Landespolitik die gesetzlichen Grundlagen für die oben genannte Eindämmungsstrategie geschaffen hat. Dabei musste man ja eigentlich nichts Neues erfinden, denn Länder wie Frankreich (siehe den Kommentar von Iris aus Südfrankreich unter meinem oben verlinkten Beitrag), die schon länger mit FD konfrontiert sind, haben ja entsprechende Vorarbeiten geleistet.
Trotzdem bedurfte es eines massiven medialen Druckes der Weinbauernkollegen, um die Politik zum Handeln zu bewegen. Für die Steiermark. Denn zuständig dafür sind im österreichischen Föderalismus die Länder, nicht der Bund.
Im Burgenland geschah auf politischer Ebene derweil nichts. Obwohl die Landwirtschaftskammer und die AGES (Österr. Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) steigende Zahlen an Amerikanischen Rebzikaden registrierten und bald nach der Steiermark auch die ersten Fälle von FD im (Süd-)Burgenland gefunden wurden, zeigte die burgenländische Agrarpolitik keine Reaktion.
2025 eskalierte dann die Lage im Süden und auch im Mittel- und Nordburgenland wurden FD-Fälle registriert. Dementsprechend forderte u.a. die Landwirtschaftskammer energisch ein Handeln der Politik, aber anstatt einfach – und möglichst schnell – die mittlerweile erprobte Rechtslage der Steiermark zu übernehmen, wurde im Herbst 2025 von der zuständigen Agrarlandesrätin eine eigene Verordnung für das Burgenland angekündigt. Dazu später mehr.
Behördenversagen
Knapp vor der Weihnachtspause bequemte sich der Landtag immerhin dazu, ein Landesgesetz zu novellieren, in dem es um nicht mehr bewirtschaftete Weingärten geht. Die stellen nämlich eine enorm große Infektionsquelle dar, wenn sie nicht ordnungsgemäß gerodet werden, weil dort ja weder eine Bekämpfung der Rebzikade noch eine Rodung befallener Stöcke erfolgt.
Zwar wäre auch nach der alten Rechtslage bereits eine vollständige Rodung solcher Flächen vorgeschrieben gewesen, diese wurde aber von den dafür zuständigen Bürgermeistern kaum irgendwo ernsthaft durchgesetzt. Selbst konkrete Hinweise auf meldepflichtige Quarantäneschädlinge in solchen Flächen wurden vom Amt der burgenländischen Landesregierung schubladisiert und nicht weiterverfolgt.
Nach neuer Rechtslage, gültig seit Jahresbeginn 2026, sind jetzt nicht mehr die Bürgermeister, sondern die Bezirkshauptmannschaften zuständig. Für nicht ordnungsgemäß gerodete unbewirtschaftete Weingärten können sie jetzt eine Geldstrafe von 6000 Euro pro Hektar verhängen und wenn die Rodung nicht binnen einer gesetzten Frist erfolgt, eine für den Besitzer kostenpflichtige Rodung veranlassen.
Das klingt nach einem Fortschritt, und tatsächlich haben sich einzelne Besitzer davon auch beeindrucken lassen und sind ihrer Pflicht nachgekommen. Wie ich aber aus unserer Nachbargemeinde St. Margarethen höre, hat die Bezirkshauptmannschaft selbst nach ganz konkreten Anzeigen, die solche Flächen betreffen dort bisher keine Strafbescheide ausgestellt. Dabei wäre es gerade dort angesichts eines aktuellen FD-Falles ganz besonders wichtig, und man würde meinen, die Verwaltung sollte fünf Monate nach Inkrafttreten in der Lage sein, Gesetze auch zu vollziehen.
Politik-Kommunikation from Hell
Vielleicht hat sich die Verwaltung aber auch nur die Politik zum Vorbild genommen. Die hatte es nämlich auch nicht eilig, was die Vorschriften für die direkte Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade betrifft. Obwohl das Problem und die Strategien dagegen in Europa seit Jahrzehnten, in der Steiermark seit Jahren und im Burgenland auch zumindest seit dem Herbst 2025 bekannt sind, wurde die entsprechende burgenländische Verordnung erst am 21. Mai 2026 durch die zuständige Landesrätin erlassen. Also immerhin drei Wochen vor dem besten Zeitfenster für die Bekämpfung der Rebzikade.
Erfahren haben wir Weinbauern davon allerdings erst vorgestern, also am 8. Juni. Zuerst über ein Infomail der Landwirtschaftskammer (die sowohl die Weinbauern als auch die Landesregierung fachlich berät, aber nichts für die dilettantische Umsetzung kann), später auch in einem Mail von Frau Landesrat persönlich. Während die Info der Kammer wichtige Infos zur Umsetzung (welche Pflanzenschutzmittel, welcher Zeitraum, wer ist betroffen, etc.) enthielt, gab es im Anhang der Landesrätin lediglich allgemeine Infos zur FD aber keinerlei konkrete Handlungsanweisungen. Die sind übrigens bis jetzt auch nicht auf der Webseite der Landesregierung zu finden, obwohl ausdrücklich darauf verwiesen wird.
Das wäre an sich kein Problem, denn alle Infos waren ja auch im Mail der Kammer und grundlegend zumindest seit Anfang des Jahres bekannt. In einer Befallszone 500 Meter rund um befallene Stöcke und einer Sicherheitszone im Umkreis von 2500 Meter darum herum sollen die Weinbauern einen amtlichen Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde erhalten, der sie zu Insektizidbehandlungen verpflichtet. Das Merkblatt der Kammer gibt an, welche Mittel (bio oder konventionell) zugelassen sind, und welche Pflanzenstärkungsmaßnahmen ergänzend dazu empfohlen werden.
Soweit also mein „offizieller“ aktueller Informationsstand. Weil ich aber direkt betroffen bin (einige unserer Weingärten liegen in der Sicherheitszone des FD-Befalls in St. Margarethen), gerne gut informiert bin, als Obmann des Weinbauvereines auch nur korrekte Infos an meine Kollegen weiterleiten möchte und die Zeit bis zum optimalen Bekämpfungszeitfenster der Rebzikade drängt, habe ich zusätzlich in den letzten Tagen versucht, auf informellem Weg weitere Infos einzuholen. In Mails und Telefonaten mit mehreren Vertretern der Landwirtschaftskammer aber auch mit Kollegen in den Nachbarorten, die ihrerseits wiederum unter anderem Drähte bis ins Büro der Landesrätin haben.
Dabei stellte sich heraus, dass bis zum heutigen Tag immer noch an der Umsetzung herumgeschraubt wird, weil es Politik und Verwaltung anscheinend nicht wie geplant hinbekommen. Direkt per Bescheid (und natürlich viel zu spät) verständigt werden anscheinend jetzt doch nur die Betroffenen in der Befallszone, nicht aber jene in der Sicherheitszone. Die dürfen anscheinend auf unscharfen Landkarten mit eingezeichneten Kreiszonen versuchen zu eruieren, ob ihr Weingarten in der Zone liegt, oder vielleicht doch knapp außerhalb.
Weil das aber offenbar noch zu einfach wäre, kursiert jetzt eine Karte, die deutlich größere Zonen ausweist, als jene, die schon vor Monaten bekannt gegeben wurde. Nach letzterer Version wären zwei meiner Weingärten mit knapp einem Hektar Fläche in der Sicherheitszone, in der neuen Variante hingegen wären es fünf Parzellen mit gut vier Hektar.
Darüber hinaus gibt es Infos aus dem Büro der Landesrätin, dass entgegen aller bisherigen Vorgaben lediglich in der unmittelbaren Befallszone von 500 Metern Insektizide vorgeschrieben werden, in der Sicherheitszone rundherum soll jetzt anscheinend der Einsatz von Pflanzenstärkungsmitteln ausreichen, um die amtlichen Vorgaben zu erfüllen. Das entspricht weder der bisher kommunizierten Strategie, noch den Erfahrungen anderer Weinbauregionen und schon gar nicht den Empfehlungen des Landesweinbauverbandes, der einer generellen Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade mit Insektiziden in allen Weingärten das Wort redet.
„Offiziell“ weiß ich wie gesagt von all dem nichts. Ich weiß nur, dass wir ein großes weinbauliches Problem haben, das sich nur gemeinsam lösen lässt mit konkreten Maßnahmen, die nächste Woche am sinnvollsten sind. Was ich (unter Strafandrohung übrigens) tun muss, in welchen Weingärten ich es tun muss und wann und vom wem ich die Info darüber erhalte, weiß ich allerdings bis heute nicht.
Angesichts dessen stellt sich mir doch die Frage: Wie können die politisch Verantwortlichen so planlos sein? Es geht hier nicht um etwas wie Corona, das aus dem Nichts plötzlich auftaucht, das vor komplett neue Herausforderungen stellt und zu dem sich der Wissensstand laufend ändert. Es geht um eine lang bekannte Krankheit, um in anderen (Bundes-)Ländern bewährte Bekämpfungsstrategien und um ein klares Zeitfenster Mitte Juni.
Foto: Karl Bauer / Wikipedia