Weinmarketingbeitrag neu: Beschluss verschoben

Wie man hier nachlesen kann, wurde die Neuregelung der von den österreichischen Winzern an die gemeinsame Marketingorganisation zu leistenden Beiträge im Nationalrat vorläufig verschoben. Möglicherweise waren die Verhandlungen zwischen der Regierungskoalition und den Grünen für die notwendige Zweidrittelmehrheit (noch) nicht von Erfolg gekrönt.

Deutlich teurer, aber gerecht

Seit vielen Jahren wird die heimische Weinwerbung (in Form der ÖWM) von Bund, weinbautreibenden Ländern und den Weinproduzenten finanziert. Letztere zahlen (schon lange unverändert) 55 Euro pro Hektar Weingartenfläche.

Diese Form der Produzentenbeträge ist jedoch einerseits relativ aufwendig zu administrieren (angeblich verschlingt der Aufwand der dafür zuständigen AMA 10% davon) und andererseits häufig ungerecht, wenn Trauben- und Faßweinvermarkter Beiträge leisten, die Handels- und Abfüllbetriebe, die die größere Wertschöpfung erzielen aber nicht immer den richtigen Platz im System haben.

Nicht zuletzt deshalb soll der Marketingbeitrag im Zuge der Neuregelung auf Basis der jetzt schon verpflichtenden Weinernte- und Bestandsmeldungen  je zur Hälfte vom demjenigen bezahlt werden, der die Trauben erntet, und zur Hälfte von dem, der den daraus gekelterten Wein auch tatsächlich als Flaschenwein auf den Markt bringt. Anders als früher soll nun auch die Sektvermarktung beitragspflichtig sein.

Ganz nebenbei fällt dabei die nicht immer ganz exakt dokumentierte Rebfläche als Berechnungsbasis weg, und kleinere Ernten reduzieren fairerweise (und anders als heute) den Beitrag des einzelnen Winzers zur Weinwerbung.

So weit, so gut, könnte man als meinen. Wäre da nicht die im Zuge der Neuregelung geplante deutliche Erhöhung der Werbeabgabe. Waren es für Flaschenweinselbstvermarkter bislang 55 Euro pro Hektar, sollen es laut Vorabinfo der Weinbauverbände künftig bei einem Ertrag von 6000 l/ha 132 Euro sein. Der jetzige Gesetztesentwurf (pdf) sieht dafür sogar 180 Euro, also beinahe das Dreieinhalbfache vor.

Weil vor allem der Bund seinen Finanzierungsanteil für die ÖWM deutlich reduziert hat, wird das heimische Weinwerbebudget jedoch trotzdem kaum steigen, sondern lediglich (was ich grundsätzlich für durchaus begrüßenswert halte) weniger vom Staat und mehr von den Produzenten selbst getragen werden.

Kleine Lockerung der Ertragsschraube

Obwohl der gesetzliche Höchstertrag nichts mit den Marketingbeiträgen zu tun hat (es aber wohl praktisch ist, ihn gemeinsam damit zu verhandeln, weil man dafür auch eine Zweidrittelmehrheit im Parlament benötigt), soll er ebenfalls mehr oder weniger geringfügig verändert werden.

Der diesbezügliche Entwurf beläßt die Höchstmenge für Wein mit Sortenangabe, Land-, Qualitäts- und alle Prädikatsweine zwar grundsätzlich unverändert bei 9000 kg/ha bzw. 6750 l/ha. Auf Antrag der nationalen Branchenvertretung soll der Landwirtschaftsminister diesen jedoch per Verordnung um bis zu 20 Prozent erhöhen (bzw. theoretisch auch verringern) können.

Man wird sehen, wie das in der Praxis gehandhabt wird, wenn es denn kommt. Mehr Infos dazu hier.

 

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