Und der Kabinett ist doch kein Prädikatswein

Und sie dreht sich doch“ soll Galileo Galilei kurz vor seinem Tod gesagt haben um deutlich zu machen, das er zwar unter dem Druck der Inquisition offiziell widerrufen, nicht aber seine (wie wir heute wissen richtige) Meinung geändert hatte. Auch wenn er es so wahrscheinlich nie gesagt hat, ist es zumindest gut erfunden.

Ähnliches, wenn auch bedeutend Harmloseres wie Galilei passierte mir in den letzten Tagen zweimal. Und wie damals werden Falschmeldungen offenbar immer noch unhinterfragt geglaubt, wenn sie nur vehement genug vorgebracht werden.

So wie die Aussage eines Kollegen, der in einer Diskussion mehrmals den Kabinett als Prädikatsweinkategorie bezeichnete. Auf meinen Einwand, daß dem zwar in Deutschland so sei,  in Österreich aber der Kabinett „nur“ eine Sonderform des Qualitätsweines ist, erhob er seine Stimme und empfahl mir etwas herablassend, bei Gelegenheit das österreichische Weingesetz zu studieren. Um einen handfesten Streit zu vermeiden (den die Sache wahrlich nicht wert ist), verzichtete ich auf weitere Einwände und darauf, eine zufällig in meinem Auto liegende Ausgabe des Gesetzestextes herbeizuholen. Ich überließ dem wortgewaltigen Kollegen die Meinungsführerschaft, denn außer mir hatte ihm ja ohnehin niemand widersprochen.

Auf diesem Weg möchte ich aber mein „und sie dreht sich doch“ deponieren:

Qualitätswein darf unter der Bezeichnung „Kabinett“ oder „Kabinettwein“ in Verkehr gebracht werden, wenn…

„Prädikatswein“ … sind die nachstehend näher beschriebenen Weine: Spätlese…Auslese…Beerenauslese…

Nachzulesen in Paragraph 10 und 11 (Seite 3) des gültigen österreichischen Weingesetzes.

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