Weinmarktordnung, die Zweite (4)
Wie hier in Teil 3 beschrieben läuft die nationale Umsetzung der EU-Weinmarktordnung auf eine Beinahe-Gleichschaltung der einfachsten (Tafel-)Weine dem Qualitätwein hinaus, um zu verhindern, dass erstere auf dem Markt letztere unter (Preis-)Druck setzen können. Zumindest dann, wenn diese eine Sortenbezeichnung tragen, was durch die neue Weinmarktordnung möglich wird. Diese Vorgangsweise ist insofern nachvollziehbar, als sie der … Weiterlesen