Angesichts der zunehmenden (Agrar-)Bürokratie und zahlreicher Doppel-, Drei- und Viergleisigkeiten in der Verwaltung spiele ich schon länger mit dem Gendanken, hier im Blog eine kleine Serie über deren Sinnlosighaftigkeit zu starten.
Als Vorgeschmack darauf empfiehlt sich dieser Artikel in der Tageszeitung „Die Presse“ über die aktuell laufende Hauptfeststellung der landwirtschaftlichen Einheitswerte. Von diesen mühsam ermittelten, aber trotzdem natürlich zwangsläufig fiktiven pauschalen Ertragswerten werden auch im 21. Jahrhundert immer noch sehr viele Steuern und Abgaben landwirtschaftlicher Betriebe berechnet.
„Das Rückgrat (der Einheitsbewertung, Anm.) bildet die Betriebszahl zwischen eins und hundert, die es für jeden Bauernhof (der 167.000, Anm.) zu ermittelt gilt – mit Abschlägen von einem Hauptvergleichsbetrieb mit Betriebszahl 100, also besten Bedingungen. Er existiert als ideeller Betrieb nur in den Köpfen der Beamten. …
Besonders liebevoll durchdacht ist etwa die Entfernung zum lokalen zentralen Ort, also der nächsten Stadt. Da von der Bürokratie geknechtete Bauern oft bei Behörden vorsprechen müssen, ist zu hinterfragen, ob es im lokalen zentralen Ort zumindest eine Außenstelle der Bezirkshauptmannschaft gibt. Sonst ist ein Mittelwert mit dem nächsten entsprechenden Ort zu bilden, „sofern auch teilweise agrarische Belange bearbeitet werden“. …
Abschläge bei der Betriebszahl gibt es auch für die „Überquerung stark befahrener Straßen“ oder besondere Gefährdung durch Hagel – wofür Daten der Versicherung und der Zentralanstalt für Meteorologie zu konsultieren sind.“