Zugegeben, das (Gratis-)Bezirkswochenblatt für Eisenstadt war auch schon bisher nicht gerade für seine besonders feine Klinge bekannt. Aber mit obiger Schlagzeile der Ausgabe vom 8. August ist den Verantwortlichen eine nicht für möglich gehaltene Steigerung gelungen.
Mit seriös recherchierten Fakten hat diese Überschift zwar wenig am Hut, aber dafür paßt sie vom Niveau her wunderbar zum Medien-Polit-Sittenbild das hinter der ganzen Sache steckt. Aber der Reihe nach:
Problem: Star
Das massive Auftreten von Staren während der Zeit der Traubenreife und Ernte stellt für den burgenländischen Weinbau ein ernsthaftes Problem dar, von dem ich hier vor kurzem schon einmal berichtet habe.
Da die Trauben auch mit aufwändig anzubringenden Netzen nicht absolut wirksam zu schützen sind, versuchen die Weinbauern den Schaden vor allem durch ein ständiges Aufscheuchen der Vögel in Grenzen zu halten. Dazu ist in den betroffenen Gemeinden Bodenpersonal unterwegs, das mit Schreckschußpistolen die Schwärme daran hindert, sich für längere Zeit irgendwo niederzulassen.
Vor allem in den verstreuten Weinbaulagen des Seewinkels sind auch automatische Schreckschußapparate im Einsatz und Flugzeuge, die die Schwärme aufscheuchen. Auch das Abschießen einzelner Tiere (in Schwärmen mit mehreren 10.000 Staren) wird praktiziert, weil die Todesschreie der Vögel die beste Wirkung zeigen.
Der Star ist nämlich (leider) ein ziemlich intelligentes Tier. Knallen zum Beispiel Schreckschußapparate in einem regelmäßigen Rythmus, dann durchschaut er die Sache recht schnell und läßt sich auch durch das lauteste Krachen kaum noch von den Trauben abhalten.
Das EU-Verfahren
Die EU-Kommission, deren Aufgabe mit dem Begriff „Hüterin der Verträge“ gut beschrieben wird, hatte bereits im Jahr 2000 Grund zur Annahme, daß einige Bundesländer-Gesetze in Österreich der Vogelschutzrichtline der EU widersprechen. Nachdem die Reaktion Österreichs auf ein Mahnschreiben der Kommission offenbar wenig zufriedenstellen war, klagte die Kommission Österreich beim europäischen Gerichtshof, um eine rechtliche Klärung der Situation herbeizuführen.
Am 12. Juli 2007 kam der EU-Gerichtshof zu einem rechtskräftigen Urteil, das zumindest in jener Frage, die die Starebekämpfung im Burgenland betrifft der Rechtsmeinung der Kommission folgt, und die fraglichen Bestimmungen im burgenländischen Jagdgesetz mit sofortiger Wirkung aufhebt.
Offenbar urlaubszeitbedingt wurde das Urteil für Lokalmedien und Landespolitik aber erst nach einer dreiwöchigen Schrecksekunde zum Thema, als die Stareproblematik mit dem Beginn der Traubenreife „plötzlich“ hochaktuell wurde.
Damals hat auch der deutsche Winzerblogger darüber berichtet, dem ich für den Link zum Urteil C-507/04 sehr dankbar bin.
Sündenbock EU
Für Politik und Medien gab es von Anfang an nur einen Sündenbock: Die EU! Frei nach dem Motto: „Dreht die EU jetzt ganz durch?“ überboten sich Journalisten und Politiker (fast) aller Couleurs gegenseitig mit Äußerungen wie:
„Es kann nicht sein, daß Stare wichtiger sind als Menschen.“
„Das Urteil ist sinnbildlich für die perverse Politik der Eurokraten in Sachen Landwirtschaft.“
„Wer also einen Vogel davon abhält, dem Menschen die Erwerbsgrundlage zu entziehen, ist laut Ansicht der EU-Richter ein Verbrecher. Vielleicht sollte man die Herrschaften für ein paar Wochen ins (Vogelschutz- Anmerkung von mir)Netz wickeln…“
Nicht nur das Bezirksblatt berichtete, sondern auch die BVZ hier und hier und der ORF Burgenland hier. Und wie man in den Wald hineinrief, so schallte es in Leserbriefen und Online-Foren zurück:
„Wieder so ein Beispiel, daß den Bürokraten in ihren Elfenbeintürmen in denen sie romantischen Vorstellungen von den „lieben Vogerln“ nachhängen die Menschen völlig egal sind.“
„Doch aus dieser Vereinigung ist ein gigantischer bürokratischer Sauhaufen geworden. Es wird in Brüssel fast nur mehr Blödsinn produziert und Geld verschwendet.“
Die Fakten
Wenn man sich die Mühe macht, das Urteil zu lesen, wird auch dem interessierten Nicht-Juristen schnell klar, daß die EU mit dem Urteil weder eine neue Bestimmung eingeführt, noch die Starebekämpfung grundsätzlich verboten hat.
Und schon gar nich aus heiterem Himmel, denn das Verfahren läuft (wie oben berichtet) bereits seit 2000 und die EU-Vogelschutzrichtline stammt aus dem Jahr 1979 und wurde von Österreich beim EU-Beitritt 1995 natürlich anerkannt.
Der europäische Gerichtshof hat lediglich festgestellt, daß die grundsätzliche Ausnahme des Stars vom Vogelschutz in der Zeit von 15. Juli bis 30. November, wie ihn das bgld. Jagdgesetz vorsieht, nicht zulässig ist. Das bedeutet zwar eine Aufhebung der entsprechenden Paragraphen, nicht aber ein ausdrückliches Verbot der Starebekämpfung zum Schutz der Weintrauben.
Die EU-Vogelschutzrichtline, die am Beginn des Urteils als gültige Rechtsgrundlage dargestellt wird, sieht nämlich ausdrücklich vor:
Die Mitgliedsstaaten können, sofern es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt aus den nachstehenden Gründen von den Artikeln 5, 6, 7 und 8 (die u.a. die Jagd auf geschützte Vögel verbieten) abweichen:
– im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit
– im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt
– zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen, Viehbeständen, Wäldern, Fischereigebieten und Gewässern
– zum Schutz der Pflanzen und Tierwelt …
Und die Schlüsse daraus
Nach ungefähr einer Stunde Urteilsstudium war für mich als Nicht-Juristen eigentlich klar, daß sich bei dem Urteil weniger um ein Problem für uns Winzer, als um eine Frage für Juristen handelt, wie man die grundsätzlich mögliche Starebekämpfung juristisch-handwerklich zufriedenstellend in der Gesetzgebungspraxis umsetzt. Diese Einschätzung habe ich am 8. August auch in meinem Kommentar zum Winzerblog-Beitrag abgegeben.
Einige Tage und ein paar Gedanken später habe ich dann in einer E-Mail an zwei Winzerkollegen außerdem festgestellt, daß die Sache meiner Meinung nach recht einfach zu regeln sein müßte, wenn die Starebekämpfung nicht auf einer grundsätzlichen Bestimmung im Jagdgesetz beruht, sondern sich auf die Ausnahmemöglichkeit der EU-Verordnung beruft. Und ich habe gemutmaßt, daß wohl ein (vertretbares) Ausmaß an Bürokratie erforderlich sein dürfte, um den Ausnahmetatbestand für die EU stichhaltig zu dokumentieren und zu begründen.
Zu praktisch den selben Schlüssen ist, nach Angaben des ORF und des Bezirksblattes vom 16. August, mittlerweile auch die Landespolitik gelangt. Der Agrarlandesrat hat eine Verordnung zum Pflanzenschutzgesetz erlassen, die sich auf die Ausnahmemöglichkeit der EU beruft und die Starebekämpfung mit Flugzeugen und Schreckschüssen (wieder) ermöglicht.
Die einzigen Änderungen gegenüber der Zeit vor dem EU-Urteil bestehen darin, daß die Bekämpfung nur tagsüber erfolgen darf (was sie ohnehin tut) und die ausführenden Personen wöchentliche Meldungen über die gesetzten Maßnahmen abgeben müssen.
Ende gut, alles gut?
Die ganze Sache war also ein Sturm im Wasserglas, könnte man meinen. Wären da nicht einige offene Fragen und ein bitterer Nachgeschmack:
Wie kann man von einem Urteil überrascht werden, dem ein siebenjähriges Verfahren vorangegangen ist?
Wieso dauert es von der Urteilsverkündung bis zur ersten Reaktion der zuständigen Stellen drei Wochen?
Wie kann man in Kenntnis der Bestimmungen bzw. des Urteils behaupten, der EU wären die Stare wichtiger als die Menschen?
Wie kann man behaupten (oder warum ist es tatsächlich notwendig), daß (laut ORF) Beamte aus dem Urlaub zurück berufen wurden und intensive Beratungen mit der EU, dem Bundeskanzleramt und Rechtsprofessoren notwendig sind, wenn ein interessierter juristischer Laie den grundsätzlichen Lösungsweg in einer Stunde erkennen kann?
Wie kann man immer wieder beklagen, daß andere EU-Partnerländer sich nicht an die Verträge halten, wenn man selbst nicht oder nur mehr als widerwillig bereit ist, die eigene Verurteilung für eine Vertragsverletzung durch den europäischen Gerichtshof zu akzeptieren?
Wie kann man eine Institution grundlos miesmachen, gleichzeitig aber deren (Förder-)Geld bereitwillig annehmen?
Und wie kann man sich in Sonntagsreden über die EU-Skepsis der Österreicher wundern und den Geist Europas beschwören, wenn man an Wochentagen zur bequemen Ablenkung vom eigenen Tun die ohnehin reichlich vorhandenen EU-Ressentiments schürt, und Brüssel völlig unverdienter Weise ohne oder wider besseres Wissen den schwarzen Peter zuschiebt?
2 Gedanken zu „Dreht die EU jetzt total durch?“