Wie hier und hier bereits beschrieben sind unsere Weingärten geprägt von der ungarischen Erbteilung, die uns innerhalb weniger Generationen Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts eine Vielzahl kleiner und kleinster Parzellen beschert hat.
Jahrzehntelang haben sich meine Eltern bemüht, diese Strukturen überwiegend durch Tausch, gelegentlich aber auch durch Zu- oder Verkauf von Grundstücken zu verbessern. Dabei waren sie zumindest so oft erfolgreich, dass wir heute bei etwa gleichgebliebener Gesamtfläche statt über 60 nur noch weniger als 30 Weingärten bewirtschaften.
Während die Arbeit im Weingarten dadurch wesentlich einfacher geworden ist, hat sich der Verwaltungsaufwand aber kaum verändert. Grundstücksnummern bleiben Grundstücksnummern, egal ob sie nebeneinander liegen, oder weit voneinander entfernt.
Geht es zum Beispiel darum, die jährlichen Anträge für die kontrollierte integrierte Produktion zu stellen, brauche ich für unseren Weingarten in der Riede Mittlere Hofwiesörter 11 Zeilen, da es sich um ebensoviele nebeneinanderliegende Parzellen mit einer Gesamtfläche von (nur) ca. 6600 m2 handelt. Und gibt es Meldungen und Kontrollen beim Weinbaukataster darf ich für unseren größten Weingarten (der nicht ganz ein Hektar groß ist) mit 12 Grundstücksnummern jonglieren.
Wenn alles gut geht, habe ich die meisten dieser Nummern aber vor ein paar Tagen zum letzten Mal geschrieben. Mit einem Antrag auf Grundstückszusammenlegung am zuständigen Vermessungsamt sorgen wir jetzt nämlich dafür, dass der Strukturwandel endlich auch in der Bürokratie Einzug halten kann und lassen immerhin 67 Kleinparzellen verschwinden.