{"id":175,"date":"2007-04-07T21:21:21","date_gmt":"2007-04-07T20:21:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bernhard-fiedler.at\/weblog\/?p=175"},"modified":"2007-04-07T21:21:21","modified_gmt":"2007-04-07T20:21:21","slug":"vereinsmeierei-teil-5","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bernhard-fiedler.at\/weblog\/?p=175","title":{"rendered":"Vereinsmeierei (Teil 5)"},"content":{"rendered":"<p><strong>Das Interprofessionelle Komitee (IK)<\/strong><\/p>\n<p>Vor etwa sechs Jahren hat uns das Weinrecht der EU mit dem IK ein zus\u00e4tzliches Gremium beschert. Das Interprofessionelle Komitee hat seinen Namen von seiner Zusammensetzung aus Vertretern der beiden &#8222;Professionen&#8220; Weinproduktion und Weinhandel.<\/p>\n<p>Wie vor allem in Frankreich \u00fcblich, sollten die Weinbaugebiete der EU den Gro\u00dfteil ihrer Angelegenheiten in einer Art Selbstverwaltung der Weinwirtschaft in die Hand nehmen. Das franz\u00f6sische Vorbild regelt dabei nicht nur die AOC-Vorschriften (die weit detailierter sind, als alle bisherigen \u00f6sterreichischen DAC-Definitionen), sondern betreibt auch Werbung f\u00fcr das Gebiet, besch\u00e4ftigt Berater f\u00fcr Weinbau und Keller, steuert die Rebfl\u00e4chenentwicklung eines Gebietes und kauft zur Stabilisierung der Weinpreise in Jahren mit gro\u00dfer Ernte auch schon mal Wein auf, um ihn erst in ertragsschw\u00e4cheren Jahren wieder auf den Markt zu bringen.<!--more--><\/p>\n<p>In \u00d6sterreich konnten die ersten IK\u00b4s, die vor rund sechs Jahren etabliert wurden nur dort eine echte Bedeutung erlangen, wo sie f\u00fcr ihr Gebiet einen DAC-Wein definiert und in die Praxis umgesetzt haben. Abseits der DAC-Verwaltung bleiben die IK\u00b4s in der Praxis meist eines von vielen Gremien ohne allzu gro\u00dfe Gestaltungsm\u00f6glichkeiten im Dschungel der Weinbaupolitik. Nicht zuletzt deshalb leisteten sich die steirischen Winzerkollegen bis vor kurzem den &#8222;Luxus&#8220;, sich nicht auf ein IK zu einigen.<\/p>\n<p>\u00dcblicherweise konstituiert sich f\u00fcr jedes Weinbaugebiet ein zust\u00e4ndiges IK. Nach z\u00e4hem Ringen ist es im Burgenland gelungen, alle vier Weinbaugebiete in einem IK zu b\u00fcndeln, ein Umstand, der bei der DAC-Umsetzung leider nicht mehr gegl\u00fcckt ist.<\/p>\n<p>Die Gr\u00f6\u00dfe eines IK richtet sich nach der Weinbaufl\u00e4che des Gebietes und die Vertreter werden auf Vorschlag von Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer nominiert. Beschlie\u00dft ein IK Richlinien f\u00fcr einen DAC-Wein und werden diese vom bundesweiten IK best\u00e4tigt, erlangen diese den Status einer Verordnung des Landwirtschaftsministeriums, ohne von diesem weiter bearbeitet zu werden.<\/p>\n<p>In diesem einen Punkt ist die &#8222;Macht&#8220; der IK\u00b4s relativ gro\u00df. In allen anderen Fragen der Selbstverwaltung leiden die IK\u00b4s aber darunter, keine eingen Finanzierungsbasis \u00fcber Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu haben und durch das Nominierungsverfahren auch sehr eng an die Kammern gebunden zu sein.<\/p>\n<p>Als &#8222;operativer Arm&#8220; des IK wurde im Burgenland von Land, Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer der Verein &#8222;Wein Burgenland&#8220; gegr\u00fcndet, der seither vor allem die Weinwerbung koordiniert. Die Website der Wein-Burgenland findet man <a href=\"http:\/\/www.weinburgenland.at\/\">hier<\/a>, <a href=\"https:\/\/bernhard-fiedler.at\/weblog\/?p=126\">hier<\/a> habe ich \u00fcber den Abgang des alten Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers Willi Balanjuk berichtet und <a href=\"https:\/\/bernhard-fiedler.at\/weblog\/?p=188\">hier<\/a> \u00fcber den neuen, Christian Zechmeister.<\/p>\n<p>Die Amtsperiode des ersten burgenl\u00e4ndischen IK ist seit wenigen Wochen zu Ende und die Vertreter f\u00fcr die n\u00e4chste Periode sind bereits nominiert. Der bisherige IK-Pr\u00e4sident Anton Iby wird dem neuen Gremium nicht mehr angeh\u00f6ren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Interprofessionelle Komitee (IK) Vor etwa sechs Jahren hat uns das Weinrecht der EU mit dem IK ein zus\u00e4tzliches Gremium beschert. Das Interprofessionelle Komitee hat seinen Namen von seiner Zusammensetzung aus Vertretern der beiden &#8222;Professionen&#8220; Weinproduktion und Weinhandel. 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