{"id":1638,"date":"2009-08-10T00:13:12","date_gmt":"2009-08-09T22:13:12","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bernhard-fiedler.at\/weblog\/?p=1638"},"modified":"2009-08-10T00:13:12","modified_gmt":"2009-08-09T22:13:12","slug":"weinmarktordnung-die-zweite-4","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bernhard-fiedler.at\/weblog\/?p=1638","title":{"rendered":"Weinmarktordnung, die Zweite (4)"},"content":{"rendered":"<p>Wie <a href=\"https:\/\/bernhard-fiedler.at\/weblog\/?p=1598\">hier in Teil\u00a03<\/a> beschrieben l\u00e4uft die nationale Umsetzung der EU-Weinmarktordnung auf eine Beinahe-Gleichschaltung der einfachsten (Tafel-)Weine dem Qualit\u00e4twein hinaus, um zu verhindern, dass erstere auf dem Markt letztere unter (Preis-)Druck setzen k\u00f6nnen. Zumindest dann, wenn diese eine Sortenbezeichnung tragen, was durch die neue Weinmarktordnung m\u00f6glich wird.<\/p>\n<p>Diese Vorgangsweise ist insofern nachvollziehbar, als sie der aktuellen Marktrealit\u00e4t entspricht. Mit Ausnahme der Pr\u00e4dikate ab Sp\u00e4tlese aufw\u00e4rts (die alle mit S\u00fc\u00dfweinen assoziiert werden) haben die gesetzlichen Qualit\u00e4tsstufen kaum eine Bedeutung im Alltag der Weinkonsumenten. <!--more--><\/p>\n<p>Theoretisch signalisiert der Begriff Qualit\u00e4tswein Hochwertigkeit gegen\u00fcber Tafel- und Landwein. Praktisch findet man unter diesem Namen aber Weine zwischen knapp einem Euro und 50 oder 70 Euro.<\/p>\n<p>Theoretisch bedeutet Qualit\u00e4tswein eine h\u00f6here Traubenreife und damit die Chance auf ausdrucksst\u00e4rkere Weine. Praktisch stellen die vorgeschriebenen 15\u00b0KMW keine wirkliche H\u00fcrde dar und sind bei halbwegs vern\u00fcnftiger Weingartenarbeit in den allermeisten Jahrg\u00e4ngen in den allermeisten Weing\u00e4rten problemlos zu erreichen.<\/p>\n<p>Theoretisch wird jeder Qualit\u00e4tswein staatlich gepr\u00fcft. Praktisch\u00a0werden auf diese Weise aber oft nur Weine mit ganz\u00a0eindeutigen Fehlern ausgesiebt und die Landweine von guten Betrieben sind nicht selten besser, als die Qualit\u00e4tsweine von m\u00e4\u00dfig talentierten Kellermeistern.<\/p>\n<p>Angesichts dieser Situation (die keine \u00f6sterreichische Besonderheit darstellt) wundert es nicht, dass sich die Weinkonsumenten beim Einkauf nicht an den weingesetzlichen Bezeichnungen orientieren, sondern vor allem am Namen des Produzenten oder der Marke und am Preis.<\/p>\n<p>Und da offenbar weder die Produzenten noch die Konsumenten mit dieser Situation unzufrieden sind, sieht der Gesetzgeber auch keine Notwendigkeit,\u00a0 etwas daran\u00a0zu \u00e4ndern.<\/p>\n<p>Dabei w\u00e4re die Anpassung des heimischen Weingesetzes an die neue Weinmarktordnung meiner Meinung nach eine Chance, den Begriff &#8222;Qualit\u00e4tswein&#8220; mit Leben zu f\u00fcllen, und klar vom (Tafel-)Wein unterscheidbar zu positionieren.<\/p>\n<p>Aber daf\u00fcr m\u00fc\u00dfte man \u00fcber ein h\u00f6heres Mindestmostgewicht nachdenken,\u00a0\u00fcber die Frage der Hektarertr\u00e4ge und deren Aussagekraft angesichts extrem unterschiedlicher Bepflanzungsdichten in den heimischen Weing\u00e4rten. Man m\u00fc\u00dfte sich den Kopf dar\u00fcber zerbrechen, nach welchen Kriterien (Qualit\u00e4t?, Stil?, Gebietstypizit\u00e4t?) und mit welchen Ma\u00dfst\u00e4ben man die staatliche Kontrolle neu organisiert. Und man m\u00fc\u00dfte m\u00f6glicherweise auch einzelnen Sorten die Eignung zum Qualit\u00e4tswein generell absprechen.<\/p>\n<p>Das ist nat\u00fcrlich nicht wirklich popul\u00e4r, und ob es\u00a0letztlich irgendetwas positiv ver\u00e4ndern w\u00fcrde, ist nicht garantiert.<\/p>\n<p>Aber nachdenken sollte man zumindest dar\u00fcber&#8230;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie hier in Teil\u00a03 beschrieben l\u00e4uft die nationale Umsetzung der EU-Weinmarktordnung auf eine Beinahe-Gleichschaltung der einfachsten (Tafel-)Weine dem Qualit\u00e4twein hinaus, um zu verhindern, dass erstere auf dem Markt letztere unter (Preis-)Druck setzen k\u00f6nnen. 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