{"id":1102,"date":"2009-02-25T22:50:22","date_gmt":"2009-02-25T21:50:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bernhard-fiedler.at\/weblog\/?p=1102"},"modified":"2009-02-25T22:55:22","modified_gmt":"2009-02-25T21:55:22","slug":"weinmarktordnung-die-zweite-1","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bernhard-fiedler.at\/weblog\/?p=1102","title":{"rendered":"Weinmarktordnung, die Zweite (1)"},"content":{"rendered":"<p>Mit ihrer Weinmarktordnung regelt die EU die Rahmenbedingungen der Herstellung, Bezeichnung und Vermarktung von Wein und die Instrumente, mit denen diese umgesetzt werden. Da es dabei um nicht wenig (F\u00f6rder-)Geld geht, sind\u00a0die mitunter h\u00f6chst unterschiedlichen Interessen der weinbautreibenden (zum Teil aber auch der anderen) Mitgliedsl\u00e4nder nur in langwierigen Verhandlungen unter einen Hut zu bringen.<\/p>\n<p>Als ich das erste Mal \u00fcber die Weinmarktreform f\u00fcr 2008 bis 2013 berichtet habe, waren die Diskussionen schon ein halbes Jahr in Gang. Und auch wenn <a href=\"https:\/\/bernhard-fiedler.at\/weblog\/?p=171\">der damalige Beitrag<\/a> jetzt schon \u00fcber zwei Jahre alt ist, bietet er immer noch einen (meiner Meinung nach guten) \u00dcberblick, worum es eigentlich geht. Und f\u00fcr die, denen das nicht gen\u00fcgt, habe ich <a href=\"https:\/\/bernhard-fiedler.at\/weblog\/?p=283\">hier<\/a> ein halbes\u00a0Jahr sp\u00e4ter versucht die Motive und Verhandlungsstrategien herauszuarbeiten.<\/p>\n<p>Im Dezember 2007 war es dann schlie\u00dflich soweit, und ich konnte <a href=\"https:\/\/bernhard-fiedler.at\/weblog\/?p=412\">hier<\/a> die grunds\u00e4tzliche Einigung der EU-Landwirtschaftsminister auf eine Weinmarktordnung bis 2013 verk\u00fcnden.<\/p>\n<p>Mit 1. August 2008 trat schlie\u00dflich deren erste Etappe in Kraft, die sich \u00fcberwiegend mit der Weinbereitung (u. a. der Reduzierung der maximalen Aufbesserung in unserer Weinbauzone um 20 Prozent), der Reduktion des europ\u00e4ischen Wein\u00fcberschusses (u.a. durch die gef\u00f6rderte Rodung von 175.000 ha Weing\u00e4rten) und der Qualit\u00e4tsverbesserung (u.a. durch F\u00f6rderungen f\u00fcr Betriebe die in bessere Weing\u00e4rten und Kellereiausstattung investieren) besch\u00e4ftigt.<\/p>\n<p>Der zweite Teil, der sich mit dem Bezeichnungsrecht befa\u00dft und im Zug der hei\u00dfen Diskussion \u00fcber die geplante (aber nicht umgesetzte) Abschaffung der Aufbesserung vielleicht untersch\u00e4tzt wurde, folgt am 1. August 2009. Seine Umsetzung im nationalen Weinrecht birgt noch einige Schwierigkeiten, die die zust\u00e4ndigen Gremien in der n\u00e4chsten Zeit ziemlich besch\u00e4ftigen werden. <!--more--><\/p>\n<p><strong>Aus Tafelwein wird Wein<\/strong><\/p>\n<p>Bisher war es EU-weit so, dass die niedrigste Qualit\u00e4tsstufe, der sogenannte Tafelwein, in den Bezeichnungsvorschriften der Marktordnung bewu\u00dft diskriminiert wurde. Unabh\u00e4ngig davon, woher er stammte und wie gut oder schlecht er war, die einzige zul\u00e4ssige Bezeichnung war Tafelwein wei\u00df, rot oder rose sowie das Herkunftsland oder die Angabe &#8222;Verschnitt aus mehreren L\u00e4ndern der EU&#8220;.<\/p>\n<p>Sorten- und Jahrgangsangaben waren ebenso verboten, wie die Angabe einer n\u00e4heren Herkunft, was die Wertigkeit von Tafelwein (unabh\u00e4ngig vom Inhalt der Flasche oder sonstigen Verpackung) ziemlich nach unten gedr\u00fcck hat. Schlie\u00dflich handelt es sich bei all diesen Angaben (mehr oder weniger zurecht) um ein Qualit\u00e4tssignal f\u00fcr den Konsumenten.<\/p>\n<p>Ab 1. August unterscheidet das EU-Weinrecht nicht mehr zwischen dem v\u00f6llig undefinierten Tafelwein und dem (der Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten unterliegenden) Qualit\u00e4tswein. Die beiden Qualit\u00e4tsebenen hei\u00dfen dann n\u00e4mlich Wein ohne Herkunft und Wein mit Herkunft.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Qualit\u00e4tswein, der ohne allzugro\u00dfen Anpassungsbedarf in die zweite Kategorie f\u00e4llt, \u00e4ndert sich dadurch kaum etwas. F\u00fcr den Tafelwein, der k\u00fcnftig nur noch Wein\u00a0hei\u00dfen wird, aber eine ganze Menge. Er darf zwar auch weiterhin keine Herkunftsbezeichnung tragen, sehrwohl aber eine Angabe von Sorte und Jahrgang.<\/p>\n<p>Das Argument, das zu dieser Aufwertung des Tafelweines gef\u00fchrt hat, ist die bessere Konkurrenzf\u00e4higkeit der EU-Gro\u00dfbetriebe gegen\u00fcber Billigproduzenten aus \u00dcbersee. Es pa\u00dft gut in die generelle Sto\u00dfrichtung der Marktordnungsreform, die die reine Verwaltung der Wein\u00fcbersch\u00fcsse (durch Rodepr\u00e4mien und Weinvernichtung) reduzieren und\u00a0stattdessen den Weinabsatz innerhalb und au\u00dferhalb der EU vor allem zu Lasten der\u00a0Neue-Welt-Weinl\u00e4nder ankurbeln soll.<\/p>\n<p>Die Bef\u00fcrworter dieser Neuerung sind der Meinung, dass die europ\u00e4ischen Weinl\u00e4nder den Billig-Chardonnays und Diskont-Merlots aus S\u00fcdamerika und Australien auf dem Markt nur wirksam entgegentreten k\u00f6nnen, wenn sie in diesem Segment nicht freiwillig auf die Angabe von Sorte und Jahrgang verzichten.<\/p>\n<p>Und je mehr von diesen Weinen (zu Lasten von Nicht-EU-Weinl\u00e4ndern oder durch steigenden Pro-Kopf-Verbrauch in manchen L\u00e4ndern) verkauft werden kann (wenn auch zu wohl sehr niedrigen Preisen), umso weniger mu\u00df davon teuer in Bioethanol zur Benzinbeimischung umgewandelt werden.<\/p>\n<p>Soweit, so gut. Der Teufel steckt aber bekanntlich im Detail. Und \u00fcber den berichte ich demn\u00e4chst.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit ihrer Weinmarktordnung regelt die EU die Rahmenbedingungen der Herstellung, Bezeichnung und Vermarktung von Wein und die Instrumente, mit denen diese umgesetzt werden. Da es dabei um nicht wenig (F\u00f6rder-)Geld geht, sind\u00a0die mitunter h\u00f6chst unterschiedlichen Interessen der weinbautreibenden (zum Teil aber auch der anderen) Mitgliedsl\u00e4nder nur in langwierigen Verhandlungen unter einen Hut zu bringen. 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